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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
69. Jahresband.1989
Seite: 477
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1989/0477
Die Juden und die reichsritterschaftlichen Herren
„Böcklin von Böcklinsau" in Rust

Karl-Heinz Debacher

Nach den grausamen Judenverfolgungen im Mittelalter blieben die Juden für
lange Zeit aus den Städten verbannt. Deshalb ließen sie sich mit Vorliebe in
der Nähe der Städte auf den ritterschaftlichen Dörfern nieder, deren kleine
Herren sie der Abgabe wegen zuließen.1 So auch in Rust, dessen Herrschaft
, die Herren Böcklin von Böcklinsau, zum schwäbischen Ritterkreis
Kanton Ortenau gehörte. Wann sich die ersten Juden hier ansiedelten, läßt
sich nicht genau ergründen, vermutlich erst nach dem Dreißigjährigen
Krieg.

Die Juden in Rust

Aus der Rüster Dorfordnung von 1566 erfahren wir: „Demnach auch in der
Nachbarschaft die Juden sehr underkommen, so ordenen und wollen wir, daß
unsere Bürger und Underthanen von denselben nichts entlehnen. . . !"2
Dieser Passus läßt vermuten, daß in Rust zu diesem Zeitpunkt noch keine
Juden ansässig waren, denn sonst wäre der Verfasser sicherlich näher auf sie
eingegangen. Den ersten Hinweis auf jüdische Einwohner in Rust erhalten
wir aus Offenburg. 1676 wurde der dort lebende Jude ,,Samuel" aus Rust
mit einigen anderen Glaubensbrüdern einem Verhör unterzogen, da sie angeblich
mit den französischen Juden (Breisach) ,,conspirierten und (. . .) eine
Verräterei mit hiesiger Stadt planen."3.

Ein Brief von Jakob Christoph Böcklin von Böcklinsau vom 30. Januar 1732
an seinen Bruder in Straßburg liefert einen ersten Beweis für die Anwesenheit
von Juden in der Gemeinde Rust vor dem Jahre 1700, weil der Absender
unter anderem sagt, daß schon seit mindestens 40 Jahren hier Juden bei
Christen gewohnt haben.4

Bereits fünf Jahre später suchte Johann Franz Böcklin beim Abt des Klosters
Ettenheimmünster um ein Darlehen von 1000 Talern nach, da er beabsichtigte
, verschiedene Wohnungen von Juden in seiner Herrschaft Rust verfertigen
zu lassen.5

Am 16. Oktober 1758 wurde eine bedeutende Vereinbarung zwischen Franz
Jacob Böcklin und den Rüster Juden beurkundet. An jenem Tag wurden diese
mit dem Fleisch- und Accisbestand belehnt.6

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