http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0197
„Item und dieselben Richter in den egenannten vier gerichten wird gezogen
und gesetzt usser den dreir herren lueten, die in den gerichten sitzent der
merrenteyle, das ist uß myns gnedigen herren des markgrafen lueten, uß des
closters lueten und der von Wyndeck lueten" (1460).38
In einer anderen Beschreibung heißt es über die Schultheißen und die Zwölfer
zu Stollhofen:
„Das gericht zu Stollhofen ist eyns appts zu Swartsach, der nympt die freveln
, on das der herschaft von Baden umb lybe und gut an die hant herteilt
wirt, daz ist ir" (1492).39
Wer mit dem Urteil des Schultheißengerichts nicht einverstanden war, konnte
sich an das Salgericht, das klösterliche Obergericht, wenden, dem 14
Schöffen angehörten. Nach altem Brauch wurde an Lichtmeß und Peter und
Paul Salgericht gehalten. Sieben (!) Schöffen gehörten von Stollhofen dem
Gericht an, drei aus Ulm, zwei aus Schwarzach und zwei aus Vimbuch. Der
Richterspruch war endgültig.40
Im Jahre 1493 ging das Stollhofener Gericht durch Kauf an den Markgrafen
von Baden über. Die Rüge- oder Dinggerichte wurden dann alljährlich am
St. Adolfstag (17. 6.) abgehalten. Dieses Gericht wurde bis 1493 „unter der
Tanne" vom Abt, dann vom Amtmann (badisches Amt Stollhofen) abgehalten
. Weisungen wurden auf der „mächtigen Stadtbruck" verlesen.41
2. Handel und Gewerbe im mittelalterlichen Stollhofen
Die Mühlen (Mahlmühlen)
Schon im Jahre 1302 werden in den Urkunden zwei Mühlen genannt. Es
heißt hier „die ober Mulin", so muß es wohl auch eine untere Mühle gegeben
haben.42 Die obere scheint die heutige Stadtmühle gewesen zu sein,
sie erscheint später auch als innere Mühle.
Diese Mühlen wurden im Jahre 1309 mit der Stadt an den Markgrafen verkauft
und waren somit badische Lehen. Am 22. September 1445 verleiht
Markgraf Jacob eine Mühle an seine Amtsleute Müller zu Beinheim mit der
Auflage, sie neu zu erbauen. Der Lehenzins betrug 61 Malter Korn jährlich.
Die Zustimmung möchte er zwischen Michaeli und Martini erhalten gegen
entweder drei Mastschweine oder drei Gulden. Das Bauholz wird kostenlos
aus herrschaftlichen Wäldern gestellt.43
197
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0197