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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
71. Jahresband.1991
Seite: 405
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auf den Matten dauerte bis zum Jörgentag (St. Georg, 23. April), dagegen
begann die Herbstweide am Michelstag (29. September). Jeder Mattenbesitzer
, welcher zu diesem Tag das Öhmd nicht geerntet hatte, verfiel einer
Strafe von 3 Gulden.

Den Kühen wurde im Frühjahr, ehe die Frühlingsweide begann, auf Gemeindekosten
die Hörner abgehauen, auf die Weide selbst erhielten sie lederne
Halsriemen woran blecherne Schellen, sog. Kuhschellen, befestigt
waren, damit, wenn sich ein Stück Vieh von der Herde verlief, dasselbe
leicht aufzufinden war. Den Pferden aber wurden zur Weide die Vorderbeine
zusammen gekoppelt. Die Hirten selbst waren meist Auswärtige.

Um nun auch in trockenen Sommern das Vieh draußen tränken zu können,
waren an einzelnen, zum Teil vom Heimatort ziemlich entfernt und höher
gelegenen Stellen schon in uralter Zeit Weidebrunnen errichtet worden, um
die sich dann um die Mittagszeit die Herden lagerten. Solche Weidebrunnen
waren sogenannte Stockbrunnen, gegrabene Brunnen mit Steinen ausgeschalt
, mit Brunnensäule und Querbalken, woran der Schwembel mit dem
Eimer befestigt war, und großen steinernen Brunnentrögen. Von ihnen sind
noch einige bekannt. Im Willstätter Wald, hart an der Straße Hesselhurst —
Eckartsweier, gegenüber der jetzigen Maisstation, stand der Willstätter Weidebrunnen
und etwa 200 Meter östlich davon das Hirtenhaus. Bei der Waldausstockung
1892 stieß man auf die Fundamente des letzteren.

In dem zwischen Kinzig und Schutter liegenden Gebiet des Hanauerlandes
war seit uralten Zeiten der Weidegang in den Ortschaften Willstätt, Eckartsweier
, Hesselhurst und Hohnhurst gemeinsam geregelt. Schon im Jahre
1370, als Konrad von Lichtenberg seinen Wald, der ,,Reiffenbühel" genannt
, auf „einhundert und ein Jahr" an drei Straßburger Schiffer verkaufte
, ist in der Verkaufsurkunde ausdrücklich ausgeführt: „Doch soll macht
han das Vihe der vorgemeldeten Dörfer Eckprechtswyller und Hesselhurst
und des Hoffs zu Wolfshül, als das von alter herkommen ist." Vor dem Verkauf
waren die Dorfleute mit „lütender Glocken durch den Büttel" in Willstätt
versammelt worden, um ihre Zustimmung zu dem Verkauf zu geben.

Gerade weil aber der Weidegang das Lebensfundament der Bewohner bildete
, waren die vorgenannten Orte seit alters her miteinander in Streit und
Prozesse geraten. Bereits im 15. und 16. Jahrhundert wurden solche Prozesse
ausgetragen.

Am 4. April 17663 wurde die letzte gemeinsame Weideordnung aufgestellt.
Ihr Inhalt besagt:

Jeder Bürger hat das Recht alle fronbaren Pferde und ein junges dazu auf
die Weide zu treiben, dazu 3 Stück Rindvieh, drei Schweine und 3 Gänse,

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