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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 63
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0063
Abfälle sind den entsorgungspflichtigen Körperschaften, hier dem
Ortenaukreis, so zu überlassen, daß ein möglichst großer Anteil
stofflich verwertet werden kann.

Als abfallentsorgungspflichtige Körperschaft hat der Ortenaukreis die
Pflicht, Abfälle einzusammeln, zu befördern und zu entsorgen.

Der Ortenaukreis betreibt nur noch die Hausmülldeponie Haslach. Die Deponie
Oppenau wurde 1983 und die Deponie Oberkirch-Nußbach wurde
Ende 1990 geschlossen. Außerdem ist der Ortenaukreis zu 45% am
Zweckverband Abfallbeseitigung Kahlenberg, der eine Deponie in Ringsheim
betreibt, beteiligt; die restlichen 55% des Kontingents stehen vertraglich
dem Landkreis Emmendingen zur Verfügung.

Die Laufzeiten der Deponie Vulkan in Haslach sowie der Deponie Kahlenberg
in Ringsheim betragen nur noch wenige Jahre.

Im September 1991 hat der Ortenaukreis eine Standortuntersuchung für eine
künftige Restmülldeponie in Auftrag gegeben. Diese führte das Büro
Wasser- und Abfalltechnik, Karlsruhe, durch. Das Projekt wurde von einer
Arbeitsgruppe begleitet, die sich aus Vertretern des Ortenaukreises sowie
der zu beteiligenden Fach- und Genehmigungsbehörden zusammensetzt.

Am Beginn der Untersuchung wurde die gesamte Fläche des Landkreises
daraufhin untersucht, welche Flächen für eine Deponienutzung von vornherein
ausscheiden (Negativflächen). Hierzu zählen z. B. Natur- und Wasserschutzgebiete
sowie Siedlungsflächen einschl. zugehöriger Abstandszonen
. Die verbleibenden Flächen, etwa 120, mußten nach weiterer Auswertung
vorhandener Unterlagen auf 80 reduziert werden. Standortbegehungen
und detaillierte Betrachtungen führten zu einer weiteren Filtration dieser
80 Standortbereiche. Erhalten blieben neun Bereiche, die einer abschließenden
Bewertung mittels unterschiedlicher Fachgutachten, z. B.
hinsichtlich Meteorologie, Geologie und Landespflege unterzogen wurden.
Fünf dieser Standorte liegen im Bereich der Vorbergzone und vier im
Schwarzwald. In der Rheinebene konnten in Abhängigkeit der herrschenden
Grundwasserverhältnisse keine Standortbereiche ausgewiesen werden.

Nach einer zwischenzeitlich durchgeführten Feinbewertung verbleiben
noch vier Standorte. Diese werden in einem nächsten Schritt, der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Stufe II, weiter untersucht.

Um die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend zu informieren, wurden
für die Bürgerinnen und Bürger aller Gemeinden, auf deren Gemarkungen

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