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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 68
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Sozialen Dienste in Achern, Kehl, Lahr, Offenburg und Wolfach. Damit
wurde versucht, eine bürgernahe Hilfe zu sichern. Mit der Einrichtung der
Sozialpsychiatrischen Dienste vor 4 Jahren wurden die Ansätze des Psy-
chiastrieplans vertieft mit dem Ziel, eine gemeindenahe Psychiatrie auf-
und auszubauen.

Die Psychologischen Beratungsstellen in Achern, Kehl und Lahr garantieren
beratende und therapeutische Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche
in Problemsituationen. Die vom Caritas verband getragenen und
vom Ortenaukreis maßgeblich mitfinanzierten Stellen sichern zusammen
mit den kreiseigenen Stellen ein plurales und flächendeckendes Angebot.

Im Bereich der Behindertenhilfe wurde ein Fahrdienst für alle Schwerstbehinderten
gefördert und eine Frühberatungsstelle errichtet. In der Altenhilfe
ist es gelungen, 40 Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Daneben gibt es
bereits die Tagespflege im Ortenaukreis als weiteres Instrument der offenen
Hilfe. Da die Heimhilfen in allen ihren Formen die Finanzen des Or-
tenaukreises stark beeinträchtigen und offene Hilfe in der Regel die humanere
und kostengünstigere ist, muß auch die Priorität weiterhin auf den
vielfältigen Formen der offenen Hilfen liegen.

Sorge bereitet dem Ortenaukreis der starke Anstieg der Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen
, der sowohl beim Landeswohlfahrtsverband als
auch in der eigenen Zuständigkeit festzustellen ist.

Der unverhältnismäßig starke Anstieg der Kosten im sozialen Bereich zu
Beginn der 80er Jahre führte bei den Sozialleistungsträgern zu finanziellen
Schwierigkeiten, die Einsparungen notwendig machten. Auch bei der Sozialhilfe
erfolgten durch das Haushaltsstrukturgesetz vom 22. 12. 1981
Einsparungen im Leistungsrecht. Weitere Änderungen des BSHG erfolgten
durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984, durch das der Vorrang der offenen
gegenüber der stationären Hilfe ausdrücklich festgelegt wurde.

Trotz der gesetzlichen Leistungseinschränkungen sind die Aufwendungen
für die Sozialhilfe zum Teil sprunghaft angestiegen. Der Zuschußbedarf
hat sich im Zeitraum von 1982 bis heute verdoppelt. Entsprechendes gilt
auch für die LWV-Umlage. Hauptursachen sind die Hilfe zum Lebensunterhalt
und die Hilfe zur Pflege. Die Bruttoaufwendungen allein für die
Hilfe zum Lebensunterhalt stiegen von 1982 bis 1991 von 15 427 000 DM
auf 57 709 000 DM an. Der Anteil dieser Hilfe an allen Sozialhilfeausgaben
erhöhte sich im genannten Zeitraum von 66,6% auf 75,5%.

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