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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 71
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Ausländer - Asylbewerber

Das Ausländeramt des Landratsamtes Ortenaukreis ist neben den Großen
Kreisstädten für etwa die Hälfte der 20 000 im Ortenaukreis lebenden Ausländer
(einschließlich Asylbewerber) zuständig. Diese 20 000 Menschen
entsprechen 5,5% der Wohnbevölkerung des Landkreises. Schon vor 20
Jahren hielten sich 18 500 Ausländer, d. h. 4,3% der Wohnbevölkerung bei
uns auf. Ein Anstieg der Asylbewerberzahlen ist erst seit etwa fünf Jahren
zu verzeichnen. Während 1987 nur 147 im Landkreis lebende Personen um
Asyl nachsuchten, waren es Ende November 1992 insgesamt 2385 Personen
.

Weitere einschneidende Veränderungen gab es in den letzten 20 Jahren im
Bereich der Gesetzgebung des Bundes im Ausländerrecht.

So verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Auslän-
derrechts vom 9. Juli 1990 (AuslG 1990). Im Unterschied zu dem bis dahin
geltenden Ausländergesetz aus dem Jahre 1965, das Aufenthaltsgenehmigungen
grundsätzlich in das Ermessen der Behörden stellte, enthält
es nunmehr für Ausländer auch Rechtsansprüche auf Aufenthaltsgenehmigungen
.

Das Asylverfahrensgesetz wurde in den letzten Jahren (zuletzt am 26. Juni
1992) mehrmals mit dem Ziel geändert, das Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
im Asylbereich zu beschleunigen. Die Gemeinden im Landkreis sehen
sich seit Jahren mit der Aufgabe konfrontiert, die steil ansteigende
Zahl von Asylbewerbern in den Gemeinden unterzubringen. Seit dem
1. Januar 1989 sind alle Gemeinden auch unter 10 000 Einwohnern verpflichtet
, Asylbewerber aufzunehmen. Die Zuweisungsquote ist seitdem
kontinuierlich gestiegen. Während 1989 für ca. 3 Asylbewerber pro 1000
Einwohner eine Unterkunft gestellt werden mußte, ist diese Quote auf 12
Asylbewerber angestiegen.

Struktur- und Wirtschaftsförderung

Eine moderne Leistungsverwaltung ist ohne Struktur- und Wirtschaftsförderung
heute nicht mehr denkbar. Im Ortenaukreis hat sie in den vergangenen
20 Jahren dazu beigetragen, den gewerblichen und landwirtschaftlichen
Strukturwandel, der die Lebens- und Arbeitsbedingungen der ländlichen
Bevölkerung nachhaltig veränderte, zu erleichtern. Infrastrukturen,
zum Beispiel in der Energieversorgung und im öffentlichen Personennahverkehr
, hat der Landkreis im Interesse der Kreisbewohner und der einhei-

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