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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 83
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waren längst an der Tagesordnung. Man glaubte, personell, räumlich und
organisatorisch einigermaßen gut vorbereitet zu sein. Und das, obwohl die
„Großwetterlage" (bundesweit steigende Zugänge) denkbar ungünstig
schien. Waren Ende 1988 „nur" 800 Aus- und Übersiedler im Ortenaukreis
vorläufig untergebracht, befanden sich Ende 1989 bereits über 3 500 Personen
in staatlicher Unterbringung, davon 500 in den beiden Wohnheimen
und der große Rest in Ausweichquartieren. Die mtl. Zugänge hatten sich
binnen Jahresfrist von 100 auf rd. 500 vervielfacht. Demgegenüber
schwächten sich die Abgänge aufgrund der immer knapper werdenden
Wohnungsressourcen im Landkreis ab.

Am 01. Januar 1990 war es dann soweit. Mit diesem Tag trat das neue Eingliederungsgesetz
in Kraft und die Aufgaben der Aufnahme, Verteilung,
vorläufigen Unterbringung und Eingliederung von Aus- und Übersiedlern
gingen vom Regierungspräsidium auf das Landratsamt Ortenaukreis über.

Intention des Landesgesetzgebers war, die Regierungspräsidien von den
Unterbringungsangelegenheiten zu entbinden und stattdessen die Land-
und Stadtkreise damit zu betrauen. Aufgrund anderweitiger Erfahrungen
hatte sich gezeigt, daß diese aufgrund ihrer Ortsnähe und besseren Ortskenntnis
für eine zügigere und effektivere Unterbringung und Integration
sorgen können. Bereits in den Vorverhandlungen mit den Land- und Stadtkreisen
war man sich einig, daß die Kreise nicht als Kommunalämter, sondern
als untere (staatliche) Verwaltungsbehörden (Eingliederungsbehörden
) zuständig werden. Das Land erstattet daher die hierfür notwendigen
Kosten in Form von Personal- und Verwaltungskostenpauschalen.

Hauptsächlich um einen Punkt wurde in den Verhandlungen zwischen
Land und kommunalen Spitzenverbänden bis zuletzt heftig gerungen, ging
es doch um den für alle Beteiligten so wichtigen Aussiedlerzuweisungs-
schlüssel. Einvernehmen herrschte grundsätzlich darin, daß die Quote sowohl
die Fläche wie auch die Bevölkerungszahl eines Kreises berücksichtigen
müsse. Plädierten die Stadtkreise für eine möglichst geringe Gewichtung
des Bevölkerungsanteils, votierten die Landkreise für eine möglichst
geringe Berücksichtigung des Flächenanteils. „Wir haben kaum Wohnraum
und Bauland für die einheimische Bevölkerung", argumentierten die einen,
„wir können die Menschen doch nicht im Wald unterbringen", die anderen.
Schließlich traf man sich in der Mitte, und die Quote bemißt sich fortan je
zur Hälfte nach dem Bevölkerungs- und Flächenanteil. Seitdem hat der Ortenaukreis
als flächengrößter Kreis in Baden-Württemberg von allen Stadt-
und Landkreisen die meisten Aus- und Übersiedler, nämlich 4,5 v. H. der
dem Land zugewiesenen Personen aufzunehmen und behelfsmäßig unter-

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