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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 94
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einen erneuten Massenansturm zu verhindern. Und bei anhaltendem wirtschaftlichen
Niedergang in Osteuropa sowie zunehmenden Nationalitätenkonflikten
und damit verbundenen Repressalien, Vereinsamung und Armut
wäre eine Torschlußpanik vornehmlich unter den Deutschen aus der ehemaligen
UdSSR nicht ganz auszuschließen. Jedenfalls haben sich Bund,
Land und damit auch der Ortenaukreis auf die Aufnahme, Unterbringung
und Eingliederung weiterer Aussiedler noch über viele Jahre hinweg einzustellen
. Gleiches gilt für die Betreuungsverbände, deren Fördermittel
nicht weiter reduziert werden sollten.

Trotz zunehmender sprachlicher und schulischer Probleme, trotz abnehmender
Ressourcen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt bei gleichzeitig
reduzierter staatlicher Förderung gelingt die Integration, wenn auch fortan
etwas verlangsamt, in das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Leben des
Ortenaukreises. Es bestehen begründete Aussichten, daß die heutigen Aussiedler
bald ebenso gute Kreisbewohner werden, wie die vielen Flüchtlinge
, Vertriebenen, Aus- und Übersiedler vor ihnen. Schätzungsweise
annähernd 25% der heutigen Kreisbevölkerung setzt sich aus diesen Personengruppen
zusammen. Nach Meinung führender Bevölkerungs- und Wirtschaftswissenschaftler
bietet einerseits die günstige Altersstruktur der Aussiedler
gute Voraussetzungen, um der zunehmenden Vergreisung der einheimischen
Bevölkerung entgegenzuwirken, andererseits gab und gibt der
kontinuierliche Zuzug von Aussiedlern der deutschen Wirtschaft wichtige
Impulse. Man sollte ihnen daher weiterhin gute Startchancen geben.

Anmerkungen

1 Eingliederungsgesetz (EglG) des Landes BW vom 04. 12. 89 (GBl. S. 497)

2 Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) des Bundes vom 21. 12. 92 (BGBl. I S. 2094
ff) [i. V. mit dem Bundesvertriebenengesetz (s. unten) wurde der Begriff des „Aussiedlers
" durch den Begriff des „Spätaussiedlers" für Einreisen nach dem 31. 12. 92 ersetzt
]

3 Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes des Bundes vom 26.06.90 (BGBl. I S.
1142) [Übersiedleraufnahme endete ab 01. 07. 90]

4 Grundgesetz vom 23. 05. 49 (BGBl. S. l);[hier: Art. 116]

5 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) i. d. F. vom 03. 09. 71 (BGBl. I S. 1565 ff, ber. S.
1807) zul. geändert durch KfbG (s. oben)

6 Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) des Bundes vom 28. 06. 90 (BGBl. I S. 1247)

7 Lastenausgleichsgesetz (LAG) des Bundes i. d. F. vom 01. 10. 69 (BGBl. I S. 1909),
zul. geändert durch KfbG (s. oben)

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