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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 139
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gewachsener velsen, zum theyl aber mit quater stückhen gemauret, zu sehen
[...]"12. Die Burg Bernstein lag an einer Grenze zwischen windecki-
schem und markgräfischem Besitz, wie aus der Erneuerung des gemeinen
Stabs Bühl von 1533 zu belegen ist13. Danach geht der Bühler Amtsbezirk
„vff das bletych [Plättig], von dannen biß gein Bernstein, Von Bernstein
biß Inn sick(en)wald f...]". Jakob von Windeck hatte 1566 von Graf Bernhard
von Eberstein die Erlaubnis erhalten, in dessen Wildbännen am Bernstein
(„Berenstein"), Wiedenbach, Sickenwald jagen zu dürfen. Markierungssteine
mit den Wappen der Windecker und der Markgrafen von Baden
wurden aber schon 1550 angebracht14.

Wenn bisher keine früheren urkundliche Nachrichten des Burgstadels aufgefunden
werden konnten, so lag das auch daran, daß die Herausgeber der
Regesten der Markgrafen von Baden eine Nennung aus dem Jahr 1426 mit
der gleichnamigen Burg Bernstein im Elsaß bei Dambach identifizierten15.
In dieser Urkunde bekennt der Edelknecht Bechtold Cloblauch (Knobloch
), daß er von Markgraf
Bernhard von Baden die Hälfte
der Burg Bernstein mit
Wäldern, Wassern, Wunn und
Weide und Zubehör als
Mannlehen erhalten habe. Die
Urkunde enthält die Vereinbarung
, daß der Edelknecht mit
seinem Schwager Burkhard
von Windeck, dem die andere
Hälfte der Burg zustehe, mit
Wissen und im Beisein des
Markgrafen einen Burgfrieden
vereinbare. Ein weiterer Lehenrevers
eines Wilhelm
Klobloch datiert aus dem Jahre
145116. Nach dem Wortlaut
der beiden Urkunden steht
dem Markgrafen das Öffnungsrecht
am Schloß Bernstein
zu.

Burgstadel Bernstein von Südosten

Foto: S. Gärtner

In der Urkunde von 1426 werden
auch die Vorbesitzer des
badischen Anteils genannt:
Hans Cunzmann von Staffurt
und Heinz Glatz von Lomers-

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