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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 151
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Obstbaum, gedeiht das Kind besonders gut), unter einem Rosenstock11
(um dem Kind Mundgeruch zu ersparen).

Die Nachgeburt soll ausdrücklich nicht im Freien begraben werden12: in
der Scheune13, im Stall14, unter der Diele15, unter einer Stiege16 und tief im
Keller17.

3) Art und Zeitpunkt der Bestattung:

Die Nachgeburt soll nach Sonnenuntergang18, bisweilen heimlich unter
Sprüchen19 oder Vaterunserbeten20 bestattet werden.

Die Nachgeburt soll in einem neuen Topf mit Deckel bestattet werden21.

Heimlich bei Nacht. . . - Archäologie und Volkskunde im Vergleich - Erkenntnissefür
die Region Baden-Baden

Die beiden letzten Abschnitte galten der Beschreibung des archäologischen
Befundes und der volkskundlichen Überlieferung. Der archäologische
Befund des ,leeren' Topfes kann im Vergleich mit den volkskundlichen
Quellen nun ziemlich sicher als Relikt einer Nachgeburtbestattung
angesehen werden. Gleichzeitig erlaubt der Befund aber auch Aussagen zu
dem - ansonsten unbekannten - Nachgeburtsaberglauben in der Region
Baden-Baden. Aus dem archäologischen Fund und der allgemeinen volkskundlichen
Überlieferung läßt sich für Baden-Baden ein Brauchtum
erschließen, dem zufolge die Bestattung innerhalb eines Gebäudes und in
einem neuen, mit Deckel verschlossenen, Topf vorgenommen werden
mußte. Weitere, ehemals sicher vorhandene Sitten, die beispielsweise
Tageszeit und Begleithandlungen der Bestattung regelten, sind natürlich
nicht mehr zu erfassen. Hier wäre es an einem Dokumentenfeld in Archiven
oder Privathand, Licht in das Dunkel eines alten Brauches zu
bringen.

Eines aber zeigt dieser Fund vom „Rettig" doch sehr deutlich, daß selbst
einem auf den ersten Blick unscheinbar und bedeutungslos wirkenden
Gefäß kulturhistorische Erkenntnisse abzugewinnen sind, Voraussetzung
hierfür ist allerdings die genaue Registrierung und Dokumentation der
Fundsituation. Von dem Topf alleine hätte man in Unkenntnis der Fundumstände
die in diesem Bericht dargelegten Erkenntnisse nicht ableiten
können.

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