http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0157
ten Scherzheimer Mutterpfarrei, die nach den Hauptorten in Angehörige
von fünf Heimburgtümer gegliedert waren: Schwarzach (mit Hildmanns-
feld), Scherzheim (mit Helmlingen und Muckenschopf), Ulm, Greffern
und Moos. Zu Scherzheim kamen später noch die Neugründungen Lichtenau
und Graueisbaum hinzu. In den Urkunden wurde der Fünfheimbur-
gerwald auch „Oberwald", weil er oberhalb des Klosters lag, oder Scherzheimer
Wald genannt, weil sein Hauptteil hinter Scherzheim lag.
Den obenstehenden Ausführungen über die Entstehung des Fünfheimbur-
gerwalds ist die Erkenntnis zugrunde gelegt, die Martin Wellmer in seiner
1938 erschienenen Dissertation „Zur Entstehungsgeschichte der Markgenossenschaften
, der Vierdörferwald bei Emmendingen"5, gewonnen hat.
Wellmer schreibt: „Die Grundfrage der Geschichte des Vierdörferwaldes
haben wir...dahin entschieden, daß es sich zwar um eine freie Markgenossenschaft
handelt, daß sie aber nicht in der Zeit der Landnahme ihren Ursprung
gehabt hat, sondern sich etwa um die Jahrtausendwende gebildet
hat, um die althergebrachten Nutzungsrechte alter Dörfer gegen die Ansprüche
jüngerer Siedlungen zu verteidigen"6. Schon in der Einleitung der
zitierten Arbeit steht: „Wir stehen heute an einem Punkt, an dem sich die
Wissenschaft immer mehr von der alten Lehre lossagt"7.
H. Stäblerx, ein Vertreter der alten Lehre, nimmt nämlich die die Regulierung
der gegenseitigen Verhältnisse von Privatbesitz und Gemeingut von
Anbeginn der Siedlung (Landnahme!) als gegeben an. Während Friedrich
Lütge9 fast zeitgleich mit Wellmer (1937) die Meinung vertritt, daß diese
Entwicklung später einsetzte: „Die Ausbildung der Markgenossenschaften
hängt zusammen mit der Ausdehnung der Siedlungen und der Heranbildung
von Grundherrschaften, womit der Eigentumsgedanke lebendig werden
mußte. Erst die Karolingerzeit beginnt linear abzugrenzen"10.
Da sich die Entstehungsgeschichte des Fünfheimburgerwaldes mangels
früher Urkunden nicht mit absoluter Sicherheit auf eine der drei Hypothesen
festlegen läßt, ist bei diesem Thema Zurückhaltung angemahnt, was
nicht heißt, daß man nicht einer Version den Vorzug geben darf, wie es in
dieser Arbeit geschehen ist. Die Annahme von F. Lütge schlägt ohnehin eine
Brücke zur Auffassung von M. Wellmer, indem sie einen zeitlichen
Spielraum in Richtung Jahrtausendwende erlaubt.
Die Grenzkontrolle
Durch die Festlegung von Grenzen war der gemeinsame Wald vor äußeren
Zugriffen geschützt. Das war von großer Bedeutung für die Genossen-
157
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0157