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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 163
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Die Waldweide

Der Auftrieb des Großviehs in die Wald- und Wiesenflächen des gemeinen
Waldes spielte in der Landwirtschaft der Waldgenossen auch eine wichtige
Rolle. Erstaunlicherweise machte nicht eine einzige der Waldordnungen irgendwelche
Vorschriften über die Art dieser Nutzung: Nur die Kontrolle
der Hirten wurde im Ulmer Weistum den Förstern übertragen: „Me und die
selben fürster sollen bessern und uff richten waz versümet wurt an hutende
". In Artikel 18 der Waldordnung von 1492 wurde auch auf die Waldweide
hingewiesen: „Item die waldgenossen mögen ouch den walt mit
weidgang bruchen...". Die Waldweide mußte nicht vor einer zu großen
Menge von Großvieh geschützt werden. Das hatte seinen Grund offenbar
darin, daß der Futtervorrat für die kalte Jahreszeit (Heu!) die Zahl der Tiere
begrenzte, wobei die Menge der Kühe und Rinder, die den Winter überlebte
, der Waldweide nicht gefährlich werden konnte.

Das Wildobst.

Ein nicht lebenswichtiges, aber gern angenommenes Geschenk der Natur
in den Wäldern war das Wildobst (Äpfel, Birnen, Mispeln). Um für alle
Waldgenossen gleiche Chancen zu garantieren, wurde in Artikel 28 der
Waldordnung von 1538 festgelegt: „Item die Mispeln im Wald sind verboten
bis St. Gallentag (16. Okt.), dergleichen Birnen und Äpfel bis
St. Adolfstag (30. Aug.) bei guter Sonnen Schein um 7 Uhr. Es sollen auch
aus jedem Haus nit mehr dann zwei Menschen gehen zu brechen oder zu
lesen. Welcher das verbricht bessert 13 Unzen Pfg". Bereits 1492 wurde in
Artikel 7 das Abhauen von Wildobstbäumen verboten. Die spezifizierte
Vorschrift über den Beginn des Obstsammelns zeigt, wie beliebt diese
Waldfrüchte bei den Waldgenossen gewesen sein müssen.

Die Holznutzung

Die wichtigste Nutzung des Fünfheimburgerwaldes war die Holznutzung,
die zwei Arten des Holzbedarfs befriedigen mußte:
Die Lieferung von 1. Bauholz und von 2. Brennholz.

Da diese Bedarfsdeckung in die Substanz des Waldes eingriff, entschied
die Art und Weise dieses Eingriffs über die Zukunft des Waldes überhaupt.
Nur wenn die Holzentnahme nicht größer war als die Menge des nachwachsenden
Holzes, konnte die Waldsubstanz erhalten werden (Nachhaltigkeit
). Die im Verlauf von 300 Jahren nacheinander erlassenen Waldord-

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