Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 167
(PDF, 129 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0167
wurde aber zugestanden, daß sie bei Mangel an Dürr- oder Weichholz grüne
Buchen fällen dürften. Zum Schluß der neuen Waldordnung erfolgte
noch im Artikel 37 eine Bankrotterklärung aller bisherigen Bemühungen
um die Erhaltung des Waldes: Die Förster, damit beauftragt, die Einhaltung
der Waldordnung, wenn nötig, zu erzwingen, übten ihr Amt sehr fahrlässig
aus. Um sie zur Pflichterfüllung anzuhalten und Pflichtverletzungen zu bestrafen
, sollte ein Sonderförster angestellt werden31. Damit wurde amtlich
bestätigt, daß in der Forstaufsicht Schlamperei eingerissen war.

Aber wie sollten die Förster den Wald vor ihren Vorgesetzten, den Bannherrn
und den Heimbürgen schützen? Hier mußte doch eine starke Befangenheit
der Förster bestehen. So berichtete das Amt Lichtenau, daß die
Heimbürgen 1589 (zur Zeit des Hiebverbots für Eichen) zur Feier des Thomastags
(21. Dez.), dem Termin des Waldgerichts, 140 Eckerbäume fällen
ließen, „überschwenklichen Fressens und Saufens halber", zu Lasten „der
armen Waldgenossen, Witwen und Waisen, auch nachkommenden..."32.
Auch 1597 wurde wieder trotz Verbots eine große Anzahl Buchen und Eichen
gefällt und verkauft. Die Bannherrn ihrerseits dachten keineswegs
daran, sich im Brennholzverbrauch einzuschränken. So benötigte das Kloster
Schwarzach im Jahr 500 Klafter Brennholz, davon die Hälfte aus dem
Genossenschaftswald. Die Herrschaft Hanau entnahm ihm für das Schloß
und die Beamtenschaft 160 Klafter (1 Klafter = 4 Ster)33.

Das unbedenkliche Holzmachen entgegen den Vorschriften und der puren
Vernunft ging so Jahr um Jahr weiter, bis Graf Johann Reinhard I. von
Hanau als Oberbannherr durch den Mund des Lichtenauer Amtmanns Joh.
Philipp Flach von Schwarzenburg auf einer Tagung der Waldgenossen am
14. Febr. 1614 Alarm schlug: Abt Georg (Georg Dölzer, Sohn eines Gref-
ferner Waldgenossen) verursachte großen Schaden im Wald. Seine mehr
als 3 bis 4 Holzhauer hieben das ganze Jahr hindurch Holz, dabei auch junge
, fruchtbare Bäume. Die Lichtenauer edlen und gemeinen freien Waldgenossen
mißbrauchten ihre Freiheit durch übermäßiges Holzhauen. Aber
auch die Heimbürgen gäben Anlaß zu besonderer Klage, indem jeder von
ihnen einen großen und schönen Eckerbaum gehauen und verkauft habe.
Solches stünde nur dem Oberheimbürgen zu. Überdies hätten sie das ganze
Jahr über den Waldgenossen viel Holz verkauft, die Abrechnung ohne die
Behörde durchgeführt und unnötige Zehrungen veranstaltet34.

Der Abt wies den Vorwurf der Waldverwüstung zurück, erklärte sich aber
bereit, den Scherzheimer Wald zu schonen auf Kosten der Klosterwaldungen35
. Die Lichtenauer freien Waldgenossen versprachen auch, sich
zurückzuhalten, zudem sie durch die teuere Zufuhr nur das nötigste Holz
machen ließen. Die Heimbürgen konnten zu ihrer Rechtfertigung nichts

167


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0167