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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 172
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chene „Provision" von den Geldbußen (1 Unze Pfg., 1 Helbling) nach wie
vor galt.

Das Waldgericht

Im jährlich am St. Stephanstag (26. Dez.) stattfindenden Waldgericht im
Hof zu Ulm wurden in Anwesenheit der Heimbürgen und deren Fürleute
(Stellvertreter?) die Einnahmen (Holzverkäufe), Ausgaben und Geldbußen
abgerechnet. Dieses Waldgericht wurde später auf den St. Thomastag
(21. Dez.) verlegt, um nicht mit der Wahl der Heimbürgen am Stephanstag
zu kollidieren43. Nachdem im Dreißigjährigen Krieg der Ulmer Hof abgebrannt
war, fand das Waldgericht in der „Krone" zu Lichtenau statt. Diese
Zusammenkünfte gaben dem Amt Lichtenau Anlaß zu Beschwerden, da
sie oft in ein Gelage ausarteten44. Bei den Streitigkeiten im 18. Jahrhundert
zwischen Abtei und Hanau blieben die abtsstäbischen Heimburgtümer
während zweier Zeitabschnitte dem Waldgericht fern (1761-1764, nach
1781)45.

Die Zufahrtswege

Für die Holzabfuhr wie für den Vieheintrieb brauchte man Wege, die auch
schweren Fuhren standhielten. Den besten Weg des Fünfheimburgerwaldes
bildete die Fahrstraße von Ulm nach Moos, die den Wald in einen (größeren
) südlichen Teil und einen (kleineren) nördlichen Teil abteilte. Von Ulm
aus konnte man sowohl nach Norden wie nach Süden diese Waldteile erreichen
. Ungefähr 500 Meter südöstlich des heutigen Ulmer Sportplatzes
(am Ostende des Dorfes) zweigt in südlicher Richtung ein Weg ab, der
jahrhundetelang ein Streitobjekt zwischen Lichtenau und Ulm war. Dieser
Weg wurde schon im Vertrag von 1422 als Zufahrtsweg für Lichtenau und
Ulm festgelegt. Nach seiner Abzweigung vom Weg nach Moos bildete er
bis zum Schwarzbach die Grenze zwischen dem Ulmer Gewann Hagenroth
und dem Fünfheimburgerwald. Er heißt in Ulm heute noch der „Viehweg".
Eine Holzbrücke mit dem poetischen Namen Wacholderbrücke führte den
Weg über den Schwarzbach. Heute sind von dieser Brücke nur noch einige
Holzstumpen im Wasser des Baches zu sehen. Von dort führte der Weg
weiter nach Süden in Richtung Benzhurst. Das Wegerecht der Lichtenauer
Waldgenossen war den Einwohnern des östlichen Ulm ein Kreuz. Schon
1536 versuchten sie den Viehtrieb zu unterbinden, dann wieder 1669, was
beidemal mißlang. Die Klage führte im einzelnen auf, daß das Vieh in Ulm
die Vorgärten schädigte und die Hirten das Obst von den Bäumen rissen,
auch daß das eigene Vieh sich unter die Lichtenauer Herde mischte. Den

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