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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 175
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Lichtenau und Scherzheim zu betreiben bzw. die dortigen Hanfrötzen zu
füllen. Auf der anderen Seite standen die Interessen von Ulm und Gams-
hurst. Die ersteren wünschten, daß das Wasser des Schwarzbachs in garantierter
Stärke als Bach erhalten bliebe, um ihre Hanfrötzen zu füllen wie
auch den Bedarf an Löschwasser bei Bränden zu decken. Die Gamshurster
forderten einen ungehinderten Ablauf der Wasser des Schwarzbaches, weil
sie in einer Behinderung des Durchflusses die Ursache für die Überschwemmung
ihrer Wiesen erblickten. Um beiden Forderungen gerecht zu
werden, schuf man einen Kompromiß, der darin bestand, daß die Müller
eine Querverbindung zwischen den beiden Bächen gruben und beim Anfang
dieses Kanals in den Abfluß des Schwarzbachs einen Damm (ca. drei Schuh
hoch) einbauten, so daß das Wasser zum größeren Teil gezwungen war, in
die Acher zu fließen. Es war so eine Art zweites Oberachern, nur diesmal zu
Ungunsten des Schwarzbachs. Dieser Damm (Deich!) machte mehrfach von
sich reden. Er wurde öfters von den „Ortenauischen" (den Gamshurstern)
eingerissen, obwohl er, um die Ulmer zufriedenzustellen, ein Loch hatte,
durch das immer ein garantieres Minimum Wasser durchfloß49.

Der Streit zog sich durch lange Zeiten hin und fand erst nach der Aufteilung
des Fünfheimburgerwaldes ein Ende. Zum besseren Verständnis der
Problematik soll der Versuch unternommen werden, den Verlauf der fraglichen
Gewässer in einer Skizze darzustellen. Zu diesem Zweck sind die
Karten aus dem 18. Jahrhundert (GLA Abt. H Fünfheimburgerwald) nur
bedingt geeignet. Eine bessere Grundlage bieten die Spuren, die die Bäche
von ihrem früheren Verlauf im Südende der Strieth hinterlassen haben. Der
Wald hat diese als Trockenrinnen treu bewahrt. Aus der Grundkarte
1:5000, Nr. 7314.1 Muckenschopf-Muhrmatten, läßt sich besagte Skizze
erstellen, die die Situation des Gewässerverlaufs im 18. und 19. Jahrhundert
- wenn auch nicht mit absoluter Sicherheit - wiedergibt. Bei einem
gemeinsamen Augenschein der Beteiligten im Jahre 1732 wurde dem Müller
der Bau eines Verbindungsgrabens zwischen Acher und Schwarzbach
im Bereich ihrer größten Annäherung (27 Schuh = 9 Meter) gestattet. Der
Vorschlag, die Acher durch Abschneiden der Bögen zu begradigen, wurde
aber von den Vertretern des Maiwaldes abgelehnt. Er konnte erst 1752 realisiert
werden. Vorerst baute der Müller den „alten Müllergraben"50. Durch
den neuen Acherlauf war dieser Graben bald wieder unwirksam geworden.
Von 1790 ab bat deshalb der Müller Andreas Timäus wiederholt, einen den
neuen Verhältnissen entsprechenden Graben auswerfen zu dürfen. Ulm und
Greffern bewirkten aber eine Ablehnung dieser Gesuche. Da schuf
A. Timäus im Jahre 1809 vollendete Tatsachen. Er ließ den Graben ausheben
und berief sich auf die „Genehmigung" durch ehemalige hanauische
Beamte (Götz, Gebhard etc.). Der Schwarzacher Amtmann Barrack protestierte
und verlangte die Einebnung des Grabens (1809 bzw. 1810). Major

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