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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 176
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Tulla war aber toleranter und verfügte, „daß der Kanal zur Probe bleiben
sollte" (1809). In einer oberamtlichen Verhandlung am 17. 6. 1818 wurden
die Parteien sich dahingehend einig, daß der Kanal bleiben könne, daß aber
zwei Schließen (regulierbare Stauwehre) zu bauen wären:

1. Nach der Abzweigung des Verbindungskanals von dem Schwarzbach in
diesen zur Regulierung seines Abflusses.

2. Beim Einfluß des Kanals in die Acher, um einen etwaigen Rückfluß des
Acherwassers zu verhindern.

Zwei Michelbucher Bürger verpflichteten sich, gegen einen jährlichen
Lohn von 11 Gulden, die der Lichtenauer Müller zu zahlen habe, die beiden
Schließen zu bedienen. Auf derselben Zusammenkunft wurde auch die
Begradigung des Schwarzwasserbogens gegen die Strieth beschlossen (siehe
Abteilung!)51.

Der erste Schließen wurde nach den Bauarbeiten in den Anfang dieses
Durchstichs gesetzt. In den 20er Jahren unseres Jahrhunderts befand sich
an der Stelle dieses Schließens ein Mäuerchen, das quer über den Graben
lief. Vor einigen Jahrzehnten wurde besagter Durchschnitt stark ausgebaut.
Der Schwarzbach ist bei Michelbuch nur noch ein kleines Rinnsal. Der
Kanal des Müllers Timäus ist heute noch in der südlichen Strieth als ein
250 Meter langer, gerader Graben zu finden, der im Volksmund Müllergraben
heißt.

Das Tränken des Viehs erfolgte auf zweifache Weise: Erstens durch das
Wasser des Schwarzbachs, zweitens durch sechs Brunnen. Ganz im Süden,
in der Mitte des Grefferner Anteils stand der Muckenschopfer Brunnen,
der Lichtenauer Brunnen beim heutigen Weg nach Unzhurst, da wo der
Weg von den Benzhursthöfen einmündet (nordwestlich dieser Einmündung
), der Grefferner nördlich der Wachholderbrücke, der Schwarzacher
bei Rodelsrot, der Hildmannsfelder und Mooser Brunnen jeweils in der
Nähe dieser Dörfer. Die Brunnen sind in einigen erhaltenen Karten eingezeichnet
. Es handelte sich um den Typus, wie wir ihn von den Pußtabildern
kennen: Ein langer Balken als Hebelarm auf einer Holzgabel, daran an einem
Ende eine Stange mit Eimer. Die Brunnenplätze wurden „Unter" genannt
(vielleicht Unterstand?)52.

Die Jagd

Von Anfang an bis zur Aufteilung des Genossenschaftswaldes waren nach
geltendem Recht die Bannherrn, der Abt von Schwarzach und der Graf

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