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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 179
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Nachspiel vor dem Reichskammergericht, zu dessen Kosten die Abtei noch
40 Jahre später ihren Beitrag leistete55.

Wenn ein Band, das eine Gemeinschaft ein halbes Jahrtausend zusammengehalten
hat, sich löst, ist das ein Wetterleuchten für alle so lang Verbundenen
. In der Genossenschaft der fünf Heimburgtümer war es Greffern, das
im Jahre 1765 das Band zerriß, indem es die Aufteilung des Funflieimbur-
gerwaldes verlangte und zu diesem Zweck das Reichskammergericht anrief
. Wir werden dieses Thema später fortzusetzen haben56.

Ein weiterer Sprengsatz wurde schon 1728 gelegt, als das Recht der
hanauischen Beamten, im gemeinen Wald Klafterholz zu hauen, durch eine
umstrittene Auslegung der Waldordnung suspendiert wurde. Im Jahre 1778
ließen diese in Erinnerung an ihr altes Recht 300 Wellen machen. Trotz des
Protests der abtsstäbischen Heimburgtümer wiederholte ein Jahr später das
Amt Lichtenau den umstrittenen Holzhieb, worauf das Kloster das gefällte
Holz nach Schwarzach wegführen ließ. Hanau reagierte jetzt mit einer Klage
beim Reichskammergericht. Der Spaltpilz wucherte weiter. Ab 1781 erschienen
die klösterlichen Untertanen nicht mehr zum Waldgericht am
Thomastag. Jede Seite führte nun ihre eigene Rechnung. Die durch diese
Verweigerung des gemeinsamen Waldgerichts entstandenen Differenzen in
den Abrechnungen der Parteien wurden am 10. Nov. 1800 (kurz vor der
Unterzeichnung des Teilungsvergleichs) in einer gemeinsamen Sitzung bereinigt57
. Im Jahre 1787 wurde das Kloster auf der Hurst (der gemeine
Wald bei Muckenschopf) aktiv. Es ließ einen größeren Platz roden und ansäen
. Scherzheim und Muckenschopf protestierten und trieben ihre Pferde-
und Viehherde in die Saat. Als Gegenmaßnahme schritt das Kloster zur
Pfändung und Versteigerung von zwei Pferden. Auch wurde eine Kuh „zu
Schanden geritten" (?)58.

In den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts drängte eine neue Komponente
von Turbulenzen an die Öffentlichkeit. Der Wasenmeister der abtsstäbischen
Gemeinden und der hanauische Wasenmeister aus Memprechtshofen
stritten sich um das im Fünfheimburgerwald gefallene Vieh. Als am
13. Sept. 1761 der hanauische Wasenmeister Melchior Großholz den verendeten
Scherzheimer Herdstier wegführte, protestierte die Schwarzacher
Klosterbehörde für den eigenen Wasenmeister mit der Bemerkung, dieser
Akt sei ein „Eingriff in seine im gedachten Wald habende Gerechtigkeit
des Abdeckungsrechts, welches derselbe und seine Vorfahren...ausgeübt
haben". Die Buchsweiler Regierung versprach dem Schwarzacher Abdecker
eine Entschädigung. Dieser Vorfall war der Auftakt für weitere Geschehnisse
derselben Art, wobei sich beide Abdecker einer tatkräftigen
Unterstützung durch Amtspersonen und Bevölkerung erfreuten. Als am

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