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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 181
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len wir es mal zeigen". Die Grenze, die die Waldgenossen in zwei Herrschaften
trennte, hatte nach fast 500 Jahren ihre Wirkung getan59.

Die letzte Turbulenz im unruhigen Jahrhundert, von der nachstehend berichtet
wird, soll der Lichtenauer Gemeine Wald-Prozeß sein:

Im Jahre 1684 gelang es der Gemeinde Lichtenau, die Partnergemeinden
im Oberheimburgtum für dumm zu verkaufen. Sie bestritt diesen Gemeinden
(Scherzheim und Helmlingen-Muckenschopf) das Recht auf ihren Anteil
am finanziellen Erlös des Fünfheimburgerwaldes (Pachtzins, Holzver-
kauf) und behielt diese Einkünfte ganz für sich. Bis 1754 ließen sich das
die genannten Gemeinden gefallen, klagten dann aber in diesem Jahr beim
Amt in Kork gegen diese Praxis. Das geforderte Recht wurde ihnen vom
Amt auch zugestanden. Lichtenau gab sich aber nicht geschlagen und ging
beim Hofgericht in Buchsweiler in Revision. Diese Instanz bestätigte aber
das Korker Urteil, worauf Lichtenau die Entscheidung des Reichskammergerichts
in Wetzlar anstrebte. Dieses entschied im Jahre 1768 wieder im
Sinne des Korker Rechtsspruchs. Darüber hinaus mußte Lichtenau den
Partnergemeinden noch 1200 Gulden als Ersatz für die vorenthaltenen Einkünfte
nachzahlen593.

Die Aufteilung des Fünfheimburgerwaldes

Die zentrifugalen Tendenzen in der Gemeinschaft waren schließlich so
stark geworden, daß sich nur noch die Heimburgtümer Lichtenau und
Schwarzach der Aufteilung widersetzten. Doch sie hatten damit keinen Erfolg
, denn am 30. März 1792 gestattete das kaiserliche Reichskammergericht
eben diese Aufteilung60. Lichtenau hatte zweifachen Grund, sich der
Teilung entgegenzustellen. Erstens ahnte es bei seiner hohen Zahl von Berechtigten
, daß ihm eine Teilung nur nachteilig sein würde. Zweitens hatte
der Lichtenauer Amtmann auf Weisung der herrschaftlichen Regierung in
Buchsweiler jede Verhandlung verboten61.

Daß gerade Greffern sich zum Wortführer der Teilungswilligen aufschwang
, hatte seinen Hauptgrund in der großen Entfernung des Dorfes
vom gemeinsamen Wald, so daß seine Bürger weder die Schweinemast
noch die Viehweide richtig nutzen konnten. An der Holznutzung hätte das
Dorf noch Interesse gehabt, aber gerade in diesem Bereich lag nach Meinung
der Greffener vieles im argen, was sie so ausdrückten: „Sie würden
sich nicht so leicht von dieser Gemeinschaft entladen, wenn auch die übli-

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