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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 184
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der Heimburgtümer, die dadurch auf ein Stück Eigentum ohne Gegenleistung
verzichteten. Die Herrschaft Hanau war für die wegfallenden Pachtzinsen
ohnehin schon entschädigt worden.

Nach der Abtrennung der Präcipualanteile betrug die verbleibende Wald-
fläche noch 3141 Morgen. Diese war jetzt auf die fünf Heimburgtümer zu
verteilen. Ein äußerst gravierendes Moment bei dieser Aufteilung war der
dabei zu beachtende Teilungsmodus. Da in der Nutzung durch das Vieh
und in puncto Holz jeder Waldgenosse denselben Anspruch hatte, war das
Oberheimburgtum Lichtenau für eine Teilung nach der Kopfzahl. Da Lichtenau
mit 401 Berechtigten gegenüber 481 der übrigen vier Heimburgtümer
46% der Zahl aller Waldgenossen stellte, war der alternative Teilungsmodus
für das Oberheimburgtum erschreckend. Diese zweite Teilungsart
sah die Verteilung zu fünf gleichen Teilen vor. Für diesen Modus sprach
das Faktum, daß die Teilung der Einnahmen des gemeinen Waldes aus
Holzverkäufen und Verpachtungen an die fünf Heimburgtümer immer zu
gleichen Teilen erfolgte. Für Lichtenau würde diese Teilungsart einen Nutzungsausfall
von über der Hälfte bedeuten, nämlich 20% statt 46% des Gesamtertrags
. Über den Streitpunkt, der die Gemüter am meisten erhitzte,
nämlich den Teilungsmodus, wurde „viele Tage pro und contra reüßiert".
Lichtenau stand auf verlorenem Posten und mußte sich schließlich der
Mehrheit beugen. Um die Verschlechterung seiner Waldnutzung nicht allzu
gravierend werden zu lassen, kam man Lichtenau entgegen und gestand
ihm eine Vorausleistung von 72 Morgen zu. Aus Äußerungen des kaiserlichen
Kommissars war darüber hinaus noch zu entnehmen, daß bei einem
Prozeß noch weniger herauszuholen sei, so daß Lichtenau schweren Herzens
den ausgehandelten Vergleich akzeptierte65. Dieser neue Teilungsvorschlag
ergab für Lichtenau eine Zuteilungsrate, die genau in der Mitte der
Werte lag, die sich für die beiden ungeänderten Teilungsmodi errechneten.
Zur Verteilung standen jetzt noch 2963 Morgen zu einem Schätzwert von
188 733 Gulden, so daß nach der Teilung durch fünf auf das Heimburgtum
ein Anteil von 37 686 Gulden kam66.

Der gesamte Fünfheimburgerwald umfaßte eine Fläche von 3141 Morgen,
die sich wie folgt auf die genannten Vegetationstypen verteilte:

Wiesen 381 Morgen (12%)

Ackerfeld 402 Morgen (13%)

Kahle Weidplätze 1765 Morgen (56%)

Weideplätze mit Erlen 593 Morgen (19%)

Drei Viertel der Gesamtfläche waren also Weiden. Die Wiesen und Äcker
waren wohl verpachtet oder auf die Heimburgtümer verteilt. Eine Zeile für
Wald war aus naheliegenden Gründen nicht vorgesehen.

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