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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 211
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gleichbar mit dem Dorfgericht oder den Heimburgen, jedenfalls spricht in
unseren Quellen nichts dafür. Damit blieb das Mitbestimmungsrecht der
drei Gemeinden gewahrt, aus denen sich von Fall zu Fall Vertreter versammelten
, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. In den meisten
der angeführten Schriftsachen werden die Männer aus den einzelnen Orten
genannt - in unterschiedlichen Zahlenverhältnissen - , oder sie lassen sie
erschließen.

Auch von außen nimmt man den Verband für die Mitglieder; der Korker
Waldbrief schreibt, daß „die von Zimmern" mit den Korker-Waldgenossen
in Streit geraten sind, statt die Einwohner der drei Dörfer oder eines von
ihnen62.

Die über Jahrhunderte dauernde Zusammenarbeit im Kirchspiel hat sicher
günstige Bedingungen für die Vereinigung der beiden Orte Rüchelnheim
und Urloffen geschaffen, beweisen können wir jedoch diese Vermutung
nicht.

Der Zeitpunkt, zu dem Rüchelnheim seine Selbstständigkeit aufgab und
sich mit Urloffen zusammenschloß, läßt sich nach den Unterlagen, die dem
Verfasser vorliegen, nur ungenau festlegen. In der Literatur hat Weiß63
„vor der Reformation" vorgeschlagen, was zu früh liegt; den Tatsachen
näher kommt Brudy64, auch in der unbestimmten Formulierung, wenn er
schreibt, „seit dem Dreißigjährigen Krieg abgegangen".Aufbauwillen nach
der großen Katastrophe, vielleicht auch der Wunsch, in den Zeiten weiterbestehender
Gefahren sich gemeinsam zu schützen, mögen über Jahrzehnte
hin die Gründe geschaffen haben.

In den Quellen gibt es schon früh Anzeichen dafür, daß man Urloffen eine
größere Bedeutung zumißt als Rüchelnheim. Im Protokoll der Musterung,
welche der Landvogt 1551 in der Ortenau durchführte, erscheint Rüchelnheim
nicht, wohl aber Zimmern und Urloffen, in dessen Mannschaft möglicherweise
auch die Rüchelheimer mitgezählt sind65. In der Erneuerung
der Frühmeßpfründ von 1559 steht der Name Urloffen, wo man eigentlich
den Zimmerns erwartet, dort heißt es, ein Hof in dem Dorf Urloffen mit
der einen Seite neben der Kirche „stoßt oben auf die Landstraß"66; mit dem
Gotteshaus in der Nähe der Landstraße kann nur die Pfarrkirche St. Martin
gemeint sein, und die stand in Zimmern. Das neue Ortenauer Urbar67 verzeichnet
im selben Jahr „Item so haben die von Urlophe einen Wald gehabt
, den haben die Voreltern denen von Straßburg verkauft, der Hachen-
Coder Hochen)waldt (wahrscheinlich Holchenwald) genannt ... ". Hier
stünde Urloffen anstelle des Kirchspiels, denn über diesen Wald schließen
die Vertreter des Kirchspiels 1519 einen Vergleich (s. o.)68, und 1525 be-

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