Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 226
(PDF, 129 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0226
ligen waffenfähigen Bevölkerung am Aufstand beteiligt hat32. Es ist deshalb
eine recht wahrscheinliche Annahme, wenn wir davon ausgehen, daß
auch Sigmund Bosch mit den umwälzenden Ereignissen dieser Jahre konfrontiert
wurde33.

Unzweifelhaft ist allerdings, daß wir Bosch in der zweiten Hälfte der 20er
Jahre des 16. Jahrhunderts dem Umfeld des Täufertums zurechnen dürfen.
Wie sehr sich diese Bewegung seit 1526 in der Markgrafschaft Baden und
vor allem auch in der Lahrer Gegend ausgebreitet hatte, beweist eine bei
den zuständigen Behörden eigens für Wiedertäufer-Angelegenheiten angelegte
Archivlade, deren Inhalt aber leider verlorengegangen ist34. Als erster
Aktenpack lag darin "ein büschelin betreffent die widerteuffer in der herr-
schaft Lahr. Anno 1527"35. Laut Manfred Krebs ist diese Lade „ein Beweis
für die zeitweise als bedrohlich erscheinende Ausbreitung des
Täufertums"36. Würden wir unter diesen Papieren auch schon den Namen
Sigmund Boschs gefunden haben?

Einen weiteren Anhaltspunkt für die Annahme eines verstärkten Aufkommens
aufrührerischer Täufer in dieser Zeit liefert ein Mandat des
Markgrafen Philipp vom 15. Dezember 1527. Es beginnt mit den folgenden
Worten:

„ Uns ist furkomen, wie sich bey etlichen unsern nachpurschafien ein neue sect uf
werfen und erhüben soll, die sich widertaufen lassen und andere derglichen zu
thun underweisen sollen, und daneben auch ine etlich artikel furnemen, die un-
serm heiligen glauben zuwider und zum teil der oberkeit und gemeinen nuz zu
nachteil reichen und bey nachtlichen und andern ungewöhnlichen zeiten und plet-
zen sich zusammen rotten, ir irrig bes furnemen und wie zu besorgen allerhand ne-
benpraticken uszurichten "31.

Mit einem der ersten regionalen Wiedertäufermandate befahl Philipp für
sein Herrschaftsgebiet, „das auch niemand dieselben enthalte, hause, her-
berge oder underschleufe, alles bey straf leibs, lebens und guts". Wie man
sieht, ging der Markgraf schon zu diesem Zeitpunkt recht energisch gegen
die „neue sect" vor. Auch eventuellen Sympathisanten wurden harte Strafen
angedroht. Die Täufer selbst sollten auf jeden Fall „fenglich angenommen
...werden"38.

Schon früh waren die Täufer also der Verfolgung ausgesetzt. Das berüchtigte
Wiedertäufermandat des Zweiten Speyrer Reichstags von 1529, das
bekanntlich zum Reichsgesetz erhoben wurde, leitete schließlich mit der
Androhung der Todesstrafe für die Täufer nochmals eine neue, verschärfte-
re Phase der Verfolgung ein39.

226


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0226