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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 270
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0270
Miot verblieb dort Otto nur kurze Zeit, da die Verdächtigungen rasch beseitigt
werden konnten. Er mußte sich gegen Vorwürfe werfen, daß er in
den Vereinigten Staaten Handel betrieben und Fonds hinterlassen habe, die
angeblich als Grundlage merkantiler Operationen dienten. Außerdem war
er beschuldigt worden, Verbindungen zu den französischen Konsuln Lafo-
reste und Netry gehabt zu haben, die der Untreue und der Aristokratie angeklagt
waren. Für seine Befreiung hatte sich ganz besonders Deforgues
eingesetzt, der nach dem 9. Thermidor aus dem Luxembourg entlassen
worden war. Otto erschien die Haftzeit nun gar nicht so kurz, wie Miot
meint, denn in einem Schreiben vom 25. Brumaire an III (15. November)
an die Abteilung für äußere Beziehungen des Wohlfahrtsausschusses beklagt
er sich, daß er seit 13 Tagen seiner Freiheit beraubt und seiner Stellung
ledig geworden sei, ohne daß er einen Grund für die rigorose Behandlung
finden könne. Schließlich betrug dann die Haftdauer doch 6
Wochen34, was angesichts einer entnervenden Ungewißheit hart genug
war. Nach seiner Entlassung im Dezember wurde er aber wieder in seine
Funktionen eingesetzt. Frederic Masson ist der Auffassung, daß ihm die
Haft in der Gesinnung der Direktoren nicht geschadet habe, doch trat nach
dem Ausscheiden von Miot, der am 7. Februar 1795 zum bevollmächtigten
Minister beim Großherzog von Toscana ernannt wurde, dessen Nachfolge
nicht Otto, sondern Colchen an. Otto verlor sein Amt nach der Reorganisation
des auswärtigen Dienstes, die der seit dem 3. November amtierende
Außenminister Charles Delacroix de Contaut durchführte.

7796: Erfolglose Bewerbung bei Direktor Reubell

Am 19. Messidor IV (7. Juni 1896) richtet er an den 1747 in Colmar geborenen
Direktor Jean-Francois Reubell einen Brief, dem er ein Memoire
über seine bisherige Laufbahn beifügt und in welchem er sich auf seine
bisherigen Verdienste beruft und das Direktorium bittet, ihm eine seinen
Studien und Erfahrungen entsprechende Stellung zu geben, die ihn aus der
aufgezwungenen Untätigkeit befreien würde. Interessant ist, daß er einem
Elsässer im höchsten Staatsamt gegenüber sowohl im Brief als auch im
Memoire betont, daß er in Straßburg geboren und erzogen worden sei. Zutreffend
dürfte jedenfalls sein, daß er in Straßburg aufgezogen wurde, denn
beim Eintritt in das Gymnasium war er 8 Jahre alt. Da er Verwandte in der
Stadt hatte, wird er sicher bei diesen gewohnt haben. Stünde im Taufregister
nicht Kork als Geburtsort, könnte man annehmen, daß er in Straßburg
geboren, in Kork aber getauft wurde. Verständlich wäre, wenn er sich nur
deshalb als Straßburger ausgab, um allen Schwierigkeiten aus dem Wege
zu gehen, mit denen auch sein Kollege Reinhahrd wegen seiner deutschen

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