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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 286
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7. Februar nach einer Sitzung des Familienrates die Unterzeichnung eines
Ehevertrages, wobei der ins Außenministerium zitierte Schwarzenberg, der
dafür keinerlei Vollmacht besaß, dazu förmlich genötigt wurde75. Von diesem
vorläufigen Ehekontrakt erfuhr Otto am 15. Februar. Er unterrichtete
umgehend Metternich, der sich vergewisserte, ob die erste Ehe Napoleons
wirklich nicht kirchlich eingesegnet worden sei. Nun hatte zwar Kardinal
Fesch am 1. Dezember 1804, dem Vortag der Kaiserkrönung, die kirchliche
Trauung vorgenommen, „eine Art Einsegnung - in den Gemächern
Josephines in aller Stille und Heimlichkeit"76, nun aber beeidet, daß Josephine
diese gegen Napoleons Willen durchgesetzt habe, so daß das
bischöfliche Offizialat aus dieser Sicht die Ehe für ungültig erklären konnte77
. Während der Wiener Hof sich mit der Entscheidung des Offizialats
zufrieden gab und dem Ehevertrag am 16. Februar seine Zustimmung
erteilte, die Napoleon am 22. in seinen Händen hielt, äußerte der Wiener
Erzbischof Graf Hohenwart dem Kaiser Franz gegenüber schwere Bedenken
: „Einen Moment schien es freilich, als würde gerade dieses Punktes
wegen alles scheitern". Solange ihm der Grund der bürgerlichen und geistlichen
Behörden in Frankreich, aus welchem sie die Nullität und Ungültigkeit
der napoleonischen Ehe erklärt hätten, authentisch nicht bekannt wäre,
sei er auch nicht imstande, die bevorstehende Ehe einzusegnen. Otto saß in
der Klemme; er hatte die Originalakten, die Aufschluß geben sollten, am
17. 2. mit der Weisung erhalten, „sie nur dann mitzuteilen, wenn sie verlangt
würden, und im gegenteiligen Falle zurückzusenden"78, und da niemand
Einsicht verlangte, sie am 20. wieder zurückgeschickt. Nun mußte
ein Kurier nach Paris geschickt werden, der vor 14 Tagen mit den Akten
nicht zurück sein konnte. Eine Aufschiebung oder gar Gefährdung der
kirchlichen Trauung würde für alle Beteiligten unliebsame Folgen nach
sich ziehen. Der Zorn Napoleons würde zunächst Otto treffen, der am
25. Februar an Metternich schrieb: „Ich bin wirklich verzweifelt, daß ich
diesen Vorfall nicht vorhergesehen und die Schriftstücke der Offizialität
nicht ein paar Tage länger behalten habe". Die Situation war aber auch für
Metternich nicht viel besser, denn Österreich konnte in eine unangenehme
Lage geraten, da er nicht ausdrücklich um die Akteneinsicht gebeten hatte.
In Paris war man nicht minder aufgeregt. Zwar stellte sich Kardinal Fesch
auf den Standpunkt, daß eine Rücksendung der Akten sich erübrige, da er
am 27. Februar dem Wiener Erzbischof eine Erklärung über die Gültigkeit
der Scheidung zugeschickt habe, doch befahl Napoleon die umgehende
Absendung. Die Gunst des Schicksals wollte es, daß nach siebentägigen
Verhandlungen zwischen dem Grafen Hohenwart, Metternich und Otto der
Erzbischof einlenkte und sich mit einer eidesstattlichen Erklärung Ottos
zufrieden gab. Otto stützte sich dabei auf die Erklärung der sieben Prälaten
des Pariser Offizialats, daß die Ehe nicht nach dem kanonischen Recht geschlossen
worden und deshalb nichtig sei. Der ungestörte weitere Ablauf

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