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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 305
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befände, indem derselbe bei seinem geringen Einkommen äußerst
dürftig und elend leben müsse27.

Sein Einkommen bestand aus einem Viertel Hafer im Wert von 3 Gulden,
zwei Vierteln Korn im Wert von 12 Gulden, vier Klaftern Holz im Wert
von 16 Gulden, drei Klaftern Hartholz im Wert von 18 Gulden und 90 Gulden
Schulgeld. Die verzweifelte Ehefrau Maria Anna Wirth hatte am
5. September 1817 an die Großherzogin geschrieben und ihr die elende Situation
der Familie geschildert. Der Ehemann hatte kein Nebeneinkommen
aus Kirchendiensten (Ödsbach war Filialgemeinde von Oberkirch), wegen
der Entfernung zur Stadt konnte sich die Frau mit „Nähen und Bögein"
nichts hinzuverdienen.

Mit dem „Gesetz vom 28. August 1835" über die Rechtsverhältnisse der
Schullehrer und über den Aufwand an den Volksschulen wurden vor allem
die bisher am schlechtesten bezahlten Lehrer etwas bessergestellt. Die Besoldung
erfolgte nach vier Ortsklassen28:

7. Klasse: Orte bis 500 Einwohner = 140 fl.

2. Klasse: Orte von 501-1500 Einwohner = 175 fl.

3. Klasse: Orte von 1501-3000 Einwohnern = 280 fl.

4. Klasse: Orte über 3000 Einwohner = 350 fl.

Der Ödsbacher Schullehrer bezog 1836 ein Gehalt von nunmehr 175 Gulden29
. Die Besoldung des Ödsbacher Hauptlehrers verbesserte sich bis
1868 auf 500 Gulden, wobei 50 Gulden an Miete für die Dienstwohnung
abgezogen wurden30.

Um die Höhe dieses Einkommens, genauer: Jahreseinkommens ermessen
zu können, bedarf es der Relation zu den Preisen. Eine Kuh kostete 1865
77-130 fl., ein Mutterschwein 40-70 fl., ein Mastschwein 20-60 fl. Ein
Pfund Ochsenfleisch kostete 15 Kreuzer, ebenso ein Pfund Schweinefleisch
. Für vier Pfund Schwarzbrot bezahlte man 12 Kreuzer31.

Bedrückend war die Lage der Unterlehrer. Der Nußbacher Unterlehrer
erhielt 1836 aus dem Heiligenfond 125 Gulden und von der Gemeinde
10 Gulden32. Zugleich wurde der Unterlehrer bei der Verteilung des
Schulgeldes benachteiligt. Im Jahr 1848 zahlten die 312 Schüler, die die
Nußbacher Volksschule besuchten, insgesamt 249 fl. 36 x Schulgeld. Davon
erhielten die beiden Hauptlehrer Schultes und Koch jeweils ein Drittel
(je 83 fl. 12 x). Das dritte Drittel wurde zu gleichen Teilen unter die beiden
Hauptlehrer und den Unterlehrer verteilt: So blieben dem Unterlehrer nur
27 fl. 33 x Schulgeld. Der Nußbacher Unterlehrer Karl Georg Neumann
forderte deshalb eine gerechte Verteilung des Schulgeldes. Er gab an,

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