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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 323
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rer Karl Söhner zu Hollenbach und Valentin Scheuermann; unter diesen
Mentoren entwickelte Neumann eine demokratisch-republikanische Gesinnung
. Am 16. Mai 1849 war Neumann Hauptsprecher bei der Nußbacher
Gemeindeversammlung, in welcher beschlossen wurde, 1000 fl. zur Anschaffung
von Waffen für die Nußbacher Wehrmannschaft aufzunehmen.
Neumann machte sich zum Instrukten der Wachmannschaft und soll sogar
mit seinen Schulkindern exerziert haben. Als Obmann zog er am 17. Mai
1849 freiwillig mit der Wehrmannschaft Nußbach nach Karlsruhe. Dreimal
verfügte er sich zum Landesausschuß und nahm sowohl Waffen wie auch
Munition in Empfang; er quittierte als „Bürger Neumann".

Als die Preußen auf Karlsruhe anrückten, versuchte er, die Nußbacher
Wehrmannschaft aus dem Quartier in Rüpurr in das Gefecht bei Waghäusl
zu führen. Er ließ erst von seinem Versuch ab, als die Nußbacher die Waffen
gegen Neumann richteten. Neumann nahm selbst an den Gefechten gegen
die Preußen an der Murg teil und machte sich „durch eine böswillige
Äußerung des Verbrechens der Majestätsbeleidigung" schuldig. Am
22. Juli 1849 kehrte Neumann nach Nußbach zurück und nahm den Unterricht
wieder auf, wurde aber am 8. September suspendiert. Daß er auf die
Kirche nicht sehr gut zu sprechen war, beweist die Tatsache, daß er
während der Revolutionszeit sich weigerte, die Aufsicht während der Kindergottesdienste
zu führen. Die Hauptlehrer Josef Schultes und Gregor
Koch, die nach eigenem Bekunden an der Mairevolution nicht teilgenommen
hatten, wurden ebenso wie Georg Karl Neumann vom Dienst suspendiert
: Sie fühlten sich als Opfer einer Art Sippenhaft der Nußbacher
Lehrer. Ein Opfer der Säuberungen wurde auch der Sohn des Ödsbacher
Hauptlehrers Karl Bäuerle, der in Jestetten Unterlehrer war. Er hielt eine
flammende politische Rede, wurde deswegen ebenfalls im September 1849
des Dienstes enthoben und zu drei Monaten Arbeitshaus verurteilt. Nachdem
seine ganze Habe wegen der Prozeßkosten gepfändet worden war,
mußte er sich von seinem Vater in Ödsbach ernähren lassen73.

Mehr als die Revolution von 1848/49 politisierte und polarisierte der Kulturkampf
die Lehrerschaft. Die sog. Kulturkampfgesetze bezogen sich
auch in erheblichem Maße auf das Schulwesen. Das Gesetz vom 9. Oktober
1860 postulierte die Staatshoheit in der Schulaufsicht, mit der Wahl
von Ortsschulräten wurde 1864 die Schulaufsicht der Geistlichen auf das
Fach Religion beschränkt. Schule und Kirche wurden voneinander getrennt
, die Simultanschule wurde eingeführt. Die Schulgesetzgebung veränderte
erheblich die Stellung des Lehrers: Er wurde vom Ortspfarrer unabhängig
, seine Tätigkeit wurde aufgewertet, die säkulare Bildung schien
endlich den ihr gebührenden Platz erhalten zu haben74.

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