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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 329
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Mitverkauft wurden:

1. 7 Tische, wovon sich 5 in der unteren Stube und 2 in der oberen befinden
2. 6 Lehnstühl und 7 lange Stühl
4. 60 Schoppenbecher

18 >/2Maas Gläser

4 % Maas Gläser
12 Trinkgläser

2 steinerne Krüg

und die Gerätschaften, die den Bierschank bilden.

Nach diesem Grunderwerb von Brandstetter befürwortete der Gemeinderat
dessen Antrag zur Errichtung und bemerkte hierzu, daß die Gründe von
Brandstetter den Beifall des ganzen Inlandes verdienten.

Der Gemeinderat zeigte sich zuversichtlich, zumal eine solche Heilquelle
in der sonst schon so gesegneten Gegend unseres Tales fehlte.

„Selbst die Besitzungen seiner königlichen Hoheit in der Nähe dürfen dadurch
um so mehr an Wert gewinnen, da in weiterer Entfernung von hier
keine derartige Quelle anzutreffen sei", stellten die Gemeinderäte fest.

Brandstetter hatte die bereits früher gepriesene „Stahlquelle" im Sendelbach
ausfindig gemacht und hoffte diese als Heilquelle zur Linderung vieler
Leiden benützen zu können.

Am 11. Juni 1841 erhielt er dann auch die Erlaubnis zum Betrieb eines Bades
und die Wirtschaftskonzession erteilt. Bei der Genehmigung gingen
die Behörden irrtümlich davon aus, daß die vorgesehene Badeanstalt direkt
an der Quelle im Sendelbach eingerichtet würde. Brandstetter ließ jedoch
das Heilwasser in Fässern von der Quelle zu seinem Badhaus im Tal fahren
, wo er entsprechende Räumlichkeiten eingerichtet hatte. Als sich die
maßgeblichen Stellen dieses Irrtums bewußt wurden, wurde die Genehmigung
vom badischen Innenministerium am 17. 8. 1841 widerrufen. Auf
dringliche Bitten des Gemeinderates und unter dem Hinweis, daß eine dritte
Wirtschaft unbedingt notwendig sei, genehmigte das Großherzogl. Oberamt
in Offenburg den weiteren Betrieb bis zur höheren Entscheidung.

Unter anderem auf Betreiben der anderen Wirte, Ritterwirt Danner und
Lindenwirt Brandstetter, verfügte das Innenminsterium am 19. 10. 1841,
„daß Wirtschaft und Badebetrieb nicht früher zu eröffnen seien, als daß die
Badeeinrichtung vollständig eingerichtet und die Quelle zum Haus geleitet

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