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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 370
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lang, so daß der Sommer recht kalt war. Das Getreide konnte nicht reifen,
das Unkraut nahm überhand. Auch begüterte Familien hatten kein Brot
mehr für ihre Kinder, die lange Regenzeit führte zu einem großen Hochwasser
.

Der Winter 1844/1845 zählte zu den strengsten des Jahrhunderts. Anfang
Februar gab es Fröste unter minus 20° C, Mitte März starke Schneefälle. In
den Niederungen, selbst in ungeschützten Lagen, lag bis zu 60 cm Schnee.
Ab 18. März folgte ein Wärmeeinbruch mit Regen bis zum 26. März, der
zu einem folgeschweren Hochwasser führte.

1846/1847 gab es eine totale Kartoffel-Mißernte (Kraut und Knollenfäule).
Dies führte dazu, daß selbst auf dem Lande „Suppenanstalten " eingerichtet
wurden. In der Gemeinderechnung von Diersheim 1847 war für die
Ausgabe von 281 Sester Kartoffeln der Betrag von 141 fl (Gulden) und für
die Einrichtung der Suppenküche 725 Gulden ausgegeben worden. In Freisten
stimmten die Bürger am 22. April 1847 darüber ab, ob von der Gemeinde
7000 Gulden als Darlehen aufgenommen und zur gleichzeitigen
Verteilung unter die Bürgerschaft gegeben werden soll. Trotz Bedenken
seitens des Bezirksamtes einigte man sich, 6000 Gulden an die Bürger zu
verteilen und 1000 Gulden für die Suppenküche und andere Notwendigkeiten
auszugeben. Von 313 stimmberechtigten Bürgern stimmten die 286 Erschienenen
alle mit „Ja"3.

Als Auswanderung galt das Aufgeben des Untertanenrechtes und das
Wegziehen in ein anderes Land, um sich in einem anderen Land, z. B.
Amerika, niederzulassen. Zum Wegzug wie auch zur Auswanderung
gehörte die behördliche Genehmigung. Wer auszuwandern wünschte, ersuchte
das Bürgermeisteramt um Auswanderungserlaubnis. Dieses berichtete
dem Großherzoglichen Bezirksamt, legte das Auswanderungsgesuch
vor und versicherte, man habe die Auswanderungswilligen ersucht, von
ihrem Vorhaben abzustehen. Das Bezirksamt gab nach Prüfung der Unterlagen
die Erlaubnis. Diese konnte aber aus folgenden Gründen4 verweigert
werden:

1. Aus staatspolitischen Gründen, d. h. wenn die Auswanderung^ in einer
Gegend so zunahm, daß die Güterpreise zu sinken drohten.

2. Aus privatrechtlichen Gründen, wenn z. B. der Ehemann ohne Zustimmung
seiner Ehefrau oder Minderjährige ohne Erlaubnis der Eltern oder
Pfleger auswandern wollten.

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