Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 372
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30 Ellen Werg-Tuch
15 Ellen Zwielch

1 Küchenkenster

1 Wanduhr usw.

c) Früchte auf dem Felde

4'/2 Sester Molzer (Menggetreide (Roggen und Weizen))
1 Sester Korn (Roggen)
'/2 Sester Dotter (Ölsaat)
Sester Hanf usw.

Zusammenstellung des Vermögens

Liegenschaften
Fahrnisse und Früchte
auf dem Felde

Schulden

Rest des reinen Vermögens

1 520 Gulden

970 Gulden

2 490 Gulden
511 Gulden

1 979 Gulden"5.

Seit Le Havre als Auswanderungshafen in Schwung gekommen war, wurden
Frankreich und Holland alljährlich von Auswanderungszügen aus Süddeutschland
durchquert. Meist gingen die Auswanderer zu Fuß oder fuhren
mit einem Pferdefuhrwerk zu ihrem Einschiffungshafen. Die französische
und die holländische Regierung beschwerten sich über die zahlreichen
Auswanderer, die auf den Straßen herum lagen und von Almosen lebten.
Sie drohten diese zurückzuweisen, falls sie nicht im Stande wären, einen
Vermögensnachweis zu erbringen. Die durch den Druck dritter Staaten eingeführte
Neuerung eines Vermögensnachweises führte endlich dazu, daß
von den Auswanderungsländern dem Transport zu den Seehäfen, den Bedingungen
des Verweilens im Hafen bis zur Einschiffung und den Kosten
der Verschiffung größere Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Die Bürgermeister hatten keine leichte Aufgabe, denn sie mußten den Auswanderungswilligen
klar machen, daß sie aller Heimatrechte verlustig gingen
und nicht mehr aufgenommen würden, falls sie verarmt zurückkommen
würden. Doch war man froh, wenn der Betreffende auswanderte, denn
so blieb der Gemeinde die Sorge für deren Unterhalt erspart. Das Vermögen
der Minderjährigen wurde im Lande behalten. Ihnen wurde das Untertanenrecht
für vier Jahre gewahrt.

Eine besonders unmenschliche Entscheidung des Bezirksamtes erging
1840 an eine aus Amerika zurückgekehrte Witwe.

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