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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 373
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0373
Diese aus Freisten stammende Frau war 1832 mit ihrem Ehemann und
zwei Töchtern nach Amerika ausgewandert. Kurz nach ihrer Ankunft in
Amerika verstarb der Ehemann. Die beiden Töchter verheirateten sich
inzwischen, waren aber nicht bereit, ihre Mutter aufzunehmen, sodaß
diese 6 Jahre ihren Unterhalt durch Arbeit bei fremden Leuten suchte.
Von ihren Kindern verlassen und von Heimweh getrieben, faßte sie den
Entschluss, zu ihrer noch lebenden Mutter in ihr Vaterland zurückzukehren
.

Ihren Antrag begründete die Heimgekehrte u. a.:

1. hinterließ ich mit meinem Ehemann noch ein Vermögen von 265 Gulden in
bar, welches seit meiner Auswanderung unter Pflegschaft steht.

2. Besitzt meine im Alter von 81 Jahren noch lebende Mutter ein Vermögen in
Liegenschaften und Fahrnissen von ca. 5000 Gulden, wovon mir bei ihrem Ableben
die Hälfte zufällt.

3. Brachte ich von Amerika 300 Gulden Ersparnisse in mein Vaterland zurück.
Mit meiner Arbeit und meinem Vermögen bis ich imstande, mich in meinem
Vaterland zu ernähren, ohne daß ich von der Gemeinde oder vom Staate Unterstützung
benötige.

„Aus diesem Grunde erlaube ich mir, die Großherzogliche Regierung gehorsamst
zu bitten, mir ein Wohn- und Heimatrecht in der Gemeinde Freistett, meinem Geburtsort
zu verleihen"6.

Die Antwort des Bezirksamtes war für die Zurückgekehrte niederschmetternd
. Im fünften Absatz des amtlichen Schreibens steht:

„... daß sie durch ihre wirkliche Auswanderung ihre Gemeinderecht unwiderbringlich
verloren habe und das Gesetz den Amtsobrigkeiten zur Pflicht mache,
solchen ausgewanderten Personen, wenn sie in ihre vorige Heimat zurückkehren,
den Einlaß nicht zu gestatten;

wird das Gesuch um Wohnungserlaubnis und Heimatrecht in Freistett abgeschlagen
und dieselbe dorthin zurückgewiesen woher sie gekommen ist.

Dieses soll das Bürgermeisteramt eröffnen und vollziehen"7.

Aus den 9 Gemeinden der heutigen Stadt Rheinau sind von 1820 bis 1870
1835 Personen ausgewandert, davon rd. 90 % nach Amerika.

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