Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 527
(PDF, 129 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0527
Noch zu Lebzeiten Bertholds V. von Zähringen urkundet ein vierter Her-
bolzheimer, Conradus miles de Herbotzhein: Am 16. August 1216 stellt
der Straßburger Bischof Heinrich II. für den Abt des Klosters St. Trudpert
(bei Freiburg) eine Urkunde aus, der den Ehrschatz der Lehnsleute betrifft,
und Ritter Konrad von Herbolzheim tritt hierbei als Zeuge auf65. Auffallend
ist, daß er als einziger unter der Anwesenden ausdrücklich als miles
bezeichnet wird.

Mit Diepold, Leutfried, Werner und Konrad von Herbolzheim sind unsere
Informationen über den Ort selbst glücklicherweise nicht erschöpft. Mehrere
Zeugnisse, die Herbolzheim im 12. und 13. Jahrhundert erwähnen,
verdienen im vorliegenden Zusammenhang nähere Beachtung:

Am 3. Mai 1184 bestätigt Papst Lucius III. (1181-1185) in Verona dem
Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) dessen Besitzungen66. Aus der umfangreichen
Liste der aufgeführten Ortschaften geht hervor, daß der Konvent auch
in Herbolzheim begütert war (cvrtis de Herbotsheim)61. Wann und unter
welchen Umständen St. Ulrich diesen Besitz erlangte, wissen wir nicht.
Am Ende der in der päpstlichen Bestätigung enthaltenen Güterliste ist
möglicherweise auch von weiteren mit dem Herbolzheimer Hof verbundenen
Rechten und Besitzungen die Rede, die mit dieser Urkunde bestätigt
werden (cum terris, pratis, vineis, molendinis siluis et aliis eorum appendi-
ri/s)68. Leider fehlen jedoch nähere Angaben, so daß wir uns vom Zubehör
des Herbolzheimer Hofes kein exaktes Bild machen können.

Im Jahr 1200 verkauft Graf Berthold III. von Nimburg (am Kaiserstuhl)
die Burg (urbs) Nuwenburch mit den Ministerialen und allem Zubehör der
Straßburger Kirche69. Diese umfangreiche Übereignung steht mit
Bertholds Kreuzzugsteilnahme in engem Zusammenhang, denn der Graf
hat - zusammen mit seinem Sohn - im selben Jahr das Kreuz genommen
und reiste in den Osten, von wo er nicht mehr zurückkehrte. Den Quellen
zufolge umfaßte der Verkauf offensichtlich den gesamten Besitz des Grafenhauses
.

Im Zuge dieser Übereignung kam es zu Rechtsstreitigkeiten, die sich über
Jahre hinzogen. Der Streit um die nimburgische Hinterlassenschaft betraf
unter anderem auch Herbolzheimer Besitzungen und verdient daher nähere
Aufmerksamkeit. Die wichtigsten Einzelheiten sind einer Urkunde zu entnehmen
, die am 21. November 1214 in Basel ausgestellt wurde70. Sie besagt
, daß König Friedrich II. (1212-1250) einen Streit zwischen dem
Straßburger Bischof Heinrich II. und Herzog Berthold V. von Zähringen
geschlichtet hat71. Um diesen Streit beizulegen, hat Friedrich offensichtlich
eine ganze Reihe von Besitzansprüchen aufgegeben. Diese betrafen insbesondere
die Vogteien der Klöster St. Ulrich und Sölden (beide bei Frei-

527


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0527