Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 572
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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diesem oder jenem hohen Anlaß; von sogenannten Carmina gratulatoria,
honoraria, inauguralia, funebria... etcetera. In der Rastatter Bibliothek haben
sich einige einzelne Beispiele erhalten, die sich auf hiesige Ereignisse
beziehen. Darüberhinaus gibt es jedoch noch mehrere gewichtige Sammelbände
, in denen derartige Dichtungen gebündelt sind; gedruckt wurden sie
in Mainz, Fulda, Hersfeld, Würzburg, Bamberg, Heidelberg und natürlich
auch wieder in Rastatt.

Ein anderer, ebenfalls ganz kurzer Weg führt von den Oratorien zu den
Orationen, den Festreden. Auch sie wurden, lateinisch oder deutsch, aus
höchst verschiedenen geistlichen oder weltlichen Anlässen verfaßt und liegen
nun, oft vermischt mit Werken anderer Art, in weiteren Sammelbänden
vor; sogar gedruckt wurden sie an ganz verschiedenen Orten, nämlich etwa
, und zwar vom 16. Jahrhundert an, in Tübingen, Nürnberg, Altdorf,
Halle, Rostock und Wittenberg; oder aber in Wien, Prag, Znaim, Olmütz
und Leitomischl. Wahrscheinlich haben sich die Piaristenpatres, wenn sie
selber wieder einmal zur Feder greifen mußten, auch an solchen mitgebrachten
Mustern ausgerichtet, und es hätte sicher seinen eigenen Reiz, deren
gelegentliche Übersetzung ins Rastatter Duodezformat nachzubuchsta-
bieren.

Kanzelreden, d. h. Predigten, finden sich naturgemäß in großer Zahl. Unter
regionalen Aspekten fallen vor allem die zur ,Consecration der Schloss-
Capellen zu Rastatt' (1717) oder zur ,Einweichung der Fürstlichen Hoff-
Kirch zum Heiligen Creutz' (1723) auf, aber auch das, was P. Martinus a
S. Brunone, der Gründungsrektor des Rastatter Hauses, zur erstmaligen
Feier des Festes ,Creutz-Erhöhung' (1717) vorgetragen hat. Das Jubilae-
um für das gantze Speyerische Bischthumb und Dioeces' (1726) durfte
auch nicht ungefeiert vorübergehen.

Ein besonderes, auch besonders wichtiges Genre bilden die Lob- und
Trauerreden, d. h. die Leichenpredigten; auch von ihnen liegen, aus nah
und fern, in vielen verschiedenen Bänden sehr viele verschiedene Beispiele
vor, von denen die auf nahe Ereignisse bezüglichen hier wohl am meisten
interessieren. Hierher gehören also etwa die Reden auf die Markgrafen
Ludwig Wilhelm (1707), Ludwig Georg (1761) und August Georg
(1771) oder auf die Bischöfe Damian Hugo (1744) und Franz Christoph
(1770) von Speyer oder Franz Ludwig (1732) von Mainz, so wie sie bei
den Beisetzungsfeierlichkeiten gehalten wurden. Sie bieten, in kunstvollster
barocker Rhetorik, nicht nur die ausführliche Biographie des Verstorbenen
, sondern auch deren Interpretation sub specie aeternitatis7. Kein
Wunder, daß gleich noch ein bedeutendes Beispiel zur Hand ist: die Rede
,In funere Ludovici XVI., Galliae et Navarrae Regis Christianissimi', die

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