http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1993/0621
weier an. Die Herrschaft über Zunsweier war geteilt, eine geringere Zahl
der Untertanen war geroldseckisch, während alle anderen zur Landvogtei
Ortenau gehörten - und zwar zum Gericht Griesheim, genauer zum After-
Gericht Zunsweier. Dieser Name besagt, daß Zunsweier eine untergeordnete
Funktion in der Verwaltungshierarchie hatte - es war ein Nebengericht
.
Aus dem Jahr 1725 ist uns eine „Bereüthung" der Grenzen der Landvogtei
überliefert, die ihrerseits auf eine vorangegangene Beschreibung aus dem
Jahr 1695 hinweist. „Vor alters" sei hier im „Grien" ein Stein gestanden,
meinten die Grenzbereiter von 1725. „da soll, besag Einer Ortenberger
Der historische
- leider veränderte
-
Dreimärker mit
den Seiten gegen
Zunsweier
(Z), Ortenberg
(O) und Ohlsbach
(G)
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