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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
73. Jahresband.1993
Seite: 622
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Banns Beschreibung de ao. 1695 Ein Weydenbaum, worin ein Creütz (eingehalten
geweßen, auch Ein Kirschb(aum) gestanden, auch nach Meinung
der Ortenbergern Ein Stein vor alters gestanden seyn, so aber in gesamt
durch die Küntzig weeg gespüehlt und Ein Nidriger Grien und Kieß daher
gelegt worden"5.

Das in einen Baum eingehauene Kreuz war allgemein ein Zeichen für eine
Grenzmarkierung. Einige Generationen später, im Jahre 1787, wurde die
Grenze zwischen dem Gericht Ortenberg und Ohlsbach erneut festgelegt
und mit 48 Marksteinen versehen, die die Wappen des Gerichts Ortenberg
und der Reichsstadt Gengenbach zeigen. Die beiden „drei-bännigen" Stei-

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