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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 113
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Strukturplanung, Wirtschaft und Nahverkehr

Konversion des Flugplatzes Lahr/Friesenheim

Der Ortenaukreis sieht in der künftigen Nutzung des ehemaligen Nato-
Flugplatzes ein regionales Anliegen, dessen strukturpolitische Bedeutung
über Lahr weit hinausreicht. Deshalb hat der Kreistag am 3. Mai 1994 mit
großer Mehrheit wichtige Entscheidungen getroffen, die den Rahmen für
die künftige Rolle des Landkreises bei der Verwirklichung des Nutzungskonzeptes
für das Flugplatzgelände abstecken. Der Ortenaukreis unterstreicht
darin seine Bereitschaft, einem Zweckverband beizutreten, der die
Zusammenarbeit der Gemeinden bei der Einrichtung eines qualifizierten,
interkommunalen Industrie- und Gewerbezentrums fördert. Darüber hinaus
beteiligt sich der Ortenaukreis, nachdem der Kreistag am 15. November
1994 einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat, an einer Entwicklungsgesellschaft
. Seine Einlage auf das Stammkapital beläuft sich auf
15 000 Mark. Die Aufgaben der Entwicklungsgesellschaft, die am 7. Dezember
1994 gegründet wurde, liegen insbesondere im Projektmanagement
und in der Vermarktung der Konversionsflächen.

TGO Tarifverbund Ortenau GmbH

Die Tarifgemeinschaft Ortenau (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) wurde
am l. Januar 1995 in eine GmbH („TGO Tarifverbund Ortenau GmbH")
umgewandelt. Ihr gehören, wie bisher der alten Gesellschaft, alle öffentlichen
und privaten Beförderungsunternehmen an, die im Ortenaukreis Omnibuslinienverkehr
betreiben. Die Deutsche Bahn AG ist der GmbH assoziiert
, aber mit der Option, später ebenfalls Gesellschafter zu werden. Die
Interessen des Ortenaukreises sind durch seine Mitgliedschaft im Beirat -
11 von insgesamt 19 Sitzen - ausreichend berücksichtigt. Hinzu kommt,
daß der Gesellschaftsvertrag dem Beirat eine relativ starke Position einräumt
. Er berät nicht nur, sondern muß zentralen Vorhaben der Gesellschaft
zustimmen, ehe sie verwirklicht werden, zum Beispiel bei der Tarif-,
Netz- und Fahrplangestaltung, der Fahrgastinformation oder bei Marketingkonzepten
.

Die Rechtsform der GmbH für die TGO begründet zwar nicht den Tatbestand
des Verkehrsverbundes, der von allen Beteiligten angestrebt wird, ist
aber ein wichtiger Schritt auf dem Wege dorthin. Inzwischen hat das Land
signalisiert, daß es einen selbständigen Verbund für das Gebiet des Ortenaukreises
- zwischen den Verkehrsverbünden von Karlsruhe und Freiburg
- unterstützen will.

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