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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 118
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und Familien ein besseres Verhältnis zum Geld herzustellen, also Aufklärung
und Prävention zu betreiben.

Betreuungssituation im Ortenaukreis

Ältere Menschen oder Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit
oder einer körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, erhalten
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz. Betreuung im rechtlichen Sinne
bedeutet nicht körperliche Pflege und Versorgung, sondern beinhaltet die
gesetzliche Vertretung durch ehrenamtliche Einzelbetreuer oder Betreuungsvereine
. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt hat vor allem die
Aufgabe, ein ausreichendes Betreuungsangebot sicherzustellen sowie die
Betreuer bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Die Konzeption
der Betreuungsbehörde wurde am l. März 1994 im Sozialausschuß des
Kreistages vorgestellt und gebilligt.

Die Betreuungssituation im Ortenaukreis stellt sich derzeit wie folgt dar:

Zum Stichtag 1. Januar 1994 waren bei den acht Amtsgerichten im Ortenaukreis
2179 gesetzliche Betreuungen anhängig. Diese können zum Stichtag
15. September 1994 wie folgt aufgelistet werden:

-1921 Betreuungen werden von ehrenamtlichen nichtorganisierten Einzelbetreuern
geführt, des weiteren

-212 Betreuungen von den 4 Betreuungsvereinen zusammen (davon von
hauptamtlichen Mitarbeitern 36).

- 36 Betreuungen wurden zwischenzeitlich von Berufsbetreuern übernommen
,

- 10 Betreuungen werden noch als Behördenbetreuung geführt.

Jugendhilfe

Der Jugendhilfeausschuß, der sich nach der Kreistagswahl neu konstituierte
, hat in drei öffentlichen Sitzungen insbesondere die Neufassung der Satzung
über das Jugendamt, den Erfahrungs- und Tätigkeitsbericht der Psychologischen
Beratungsstelle Achern, Aufwendungsersatz für Kinder in
Tagespflege und den Haushaltsentwurf 1995 für den Bereich des Kreisjugendamtes
behandelt. Drei Vereine wurden vom Ausschuß als Träger der
freien Jugendhilfe anerkannt.

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