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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 181
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werden, wie es hinsichtlich der großen Prozeßserie ab 1627 bereits geschehen
ist. In der folgenden Untersuchung soll der Blick vornehmlich auf
einige Reichskammergerichtsakten des Karlsruher Bestandes gerichtet
werden, in denen die Offenburger Hexenprozesse den Gegenstand kammergerichtlicher
Streitigkeiten bilden. Diese Quellen wurden zur Aufarbeitung
der Offenburger Hexenverfolgungen bisher noch nie herangezogen.

Die Prozeßakten des 1495 gegründeten und 1806 aufgelösten Reichskammergerichts
(RKG)16, des höchsten Gerichtes des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation, wurden in der Mitte des 19. Jahrhunderts von
Wetzlar, dem letzten Sitz des Gerichts, an die Mitgliedsstaaten des Deutschen
Bundes je nach dem Wohnsitz des Beklagten abgegeben17. Ein Bestand
von gut 2800 badischen RKG-Akten ist heute im GLA Karlsruhe
noch vorhanden18. Im Rahmen einer geplanten größeren rechtshistorischen
Untersuchung über Hexenprozesse am RKG19 konnten im Karlsruher
RKG-Bestand mehrere Prozeßakten entdeckt werden, in denen die Angehörigen
von Frauen, die in Offenburg als Hexen verfolgt wurden, am
höchsten deutschen Gericht gegen die ihrer Meinung nach rechtswidrigen
Krimi naiverfahren der Reichsstadt Klage führten20. Aufgrund dieser RKG-
Prozesse und einer nochmaligen Auswertung der Offenburger Ratsprotokolle
zeigen sich vor allem die Offenburger Hexenprozesse von 1603 und
1608 in neuem Lichte. Der Schwerpunkt der folgenden Untersuchung wird
abweichend von den bisherigen Darstellungen daher bewußt auf die frühen
Offenburger Hexenverfolgungen gelegt. Gerade zu diesen Verfahren, denen
die frühere Forschung eine eher untergeordnete Bedeutung zumaß,
sind nun neue Aussagen möglich. In einem ersten Abschnitt sollen die Prozesse
von 1603 beleuchtet werden. Ein zweites Kapitel widmet sich sodann
den Verfahren von 1608. Außer auf die Offenburger Prozeßchronologie
ist der Blick hierbei auch auf die vielfältigen Bezüge zur höchsten Gerichtsbarkeit
des Alten Reiches zu lenken. Die vielfältigen Einflüsse des
RKG sowie des Reichshofrats (RHR) auf das Offenburger Prozeßgeschehen
ermöglichen es, neue Bewertungen und scharfe Abgrenzungen der einzelnen
Prozeßwellen vorzunehmen. Es wird auch deutlich, daß selbst in
Zeiten brutalster Rechtsverletzungen mit dem RKG ein Gerichtshof existierte
, der auch zugunsten der als Hexen verfolgten Frauen und Männer
einschritt und die Verfolger in ihre Schranken wies. Die Offenburger Massenverfolgung
ab 1627 wird demgegenüber eher kurz abgehandelt. Lediglich
in den Fällen, in denen neues Quellenmaterial verwertet werden kann,
erscheint eine ausführlichere Darstellung notwendig.

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