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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 182
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//. Die Prozesse von 1603

Volk berichtet, daß der Offenburger Rat Ende des 16. Jahrhunderts kaum
gewillt gewesen sei, eine größere Hexenverfolgung zu beginnen21. In der
Tat wurden von 1595 bis 1599 in der benachbarten Ortenau 15 Personen
wegen Hexerei hingerichtet, in Offenburg dagegen nur 422. Die Offenbur-
ger Zünfte hätten daher, so Volk, beim reichsstädtischen Rat gegen das
ihrer Meinung nach zu lasche Vorgehen protestiert und die Ratsherrn zu
energischeren Maßnahmen aufgefordert. Im Jahre 1600 habe der Rat
schließlich seine Bereitschaft erklärt, gegen Zauberei und Hexenwerk inquisitorisch
vorzugehen23. Anhand der Karlsruher Quellen kann nun festgestellt
werden, daß der Streit zwischen Zünften und Rat über die Hexenverfolgung
über eine bloße innerstädtische Verfassungsstreitigkeit weit
hinausging. Vielmehr führten die Offenburger Zünfte wegen dieser Frage
gegen den Offenburger Schultheiß und den Alten Rat einen Prozeß vor
dem Reichshofrat (RHR), dem neben dem RKG zweiten obersten Gericht
des Alten Reiches24. Da die Offenburger Ratsprotokolle von 1599 verloren
sind25, konnte Volk diesen Zusammenhang nicht bemerken. Kaiser Rudolf II.
(1552-1612, regierte seit 1576) entsandte eine mehrköpfige Kommission26
unter Vorsitz des Landvogtes des Unterelsaß, Friedrich von Fürstenberg27,
nach Offenburg. Ziel war es, die Auseinandersetzungen dort an Ort und
Stelle zu schlichten. Die Zünfte beschwerten sich 1599 beim Kommissar
„zum höchsten (...), das mit der Execution Justitiae, gegen etlichen hoch-
verschreiten Zauberischen weibs Persohnen, sehr langsamb oder gar nichtt
procediret werden will, die Statt Offenburg vonn denn benachbartten, bey
welchem viel dergleichen Teüffels weyber hingericht (. . .), nitt allein als
ob es gleichsam ein asylum der Hexerey, beschreyet, sonder daß söllich
Zaubersche Laster nitt gestrafft, und außgereutet" werde, so daß „der
eusserste schaden gemeiner Statt (. . .) an verderbung des Lieben getraidts,
Leüth [und] Vieh" zu beklagen sei28. Die Zünfte verlangten also vom
Kommissar, daß er dem reichsstädtischen Rat die Einleitung von Hexenprozessen
befehle, um Schaden vom Gemeinwesen abzuwenden und der
Gerechtigkeit einen Dienst zu leisten. Bisher sei so langsam oder sogar gar
nicht gegen die Hexen vorgegangen worden, daß Offenburg als Asyl für
Hexen bekannt sei und dem Schadenzauber zum Opfer zu fallen drohe.
Friedrich von Fürstenberg solle anordnen, „die gerechtigkeitt zue admini-
striren, unnd zuuolziehen". Der Kommissar habe, so seine eigenen Worte,
„Ihr begern nitt für unzimblich erachtet". Er wolle zwar nicht daran zweifeln
, daß der Rat den Hexen „ernstlich nachsetzen" werde, aber sicherheitshalber
habe er „doch beneben demselben, auß Kay [serlicher] Macht
und gewaldt beuohlen, ohne allen fernem ufzug unndt schädtliche dila-
tion", also unverzüglich, „die In consilio benandte Personen alsbaldt ge-
fenglich anzuegreiffen, (. . .) vermog Kayßer Caroli des fünfften peinli-

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