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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 191
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das RKG in den Schatten gestellt haben91. Die Speyerer Assessoren waren
aber selbstbewußt genug, sich davon nicht beeindrucken zu lassen. Insofern
liefert gerade der Prozeß um die Hexeninquisition gegen Barbara
Pfäffinger einen deutlichen Beleg für die von der neueren RKG-Forschung
angenommene Tendenz des RKG, sich eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber
Entscheidungen des Kaisers oder des RHR zu bewahren, wenn
diese als ungerecht empfunden wurden92. Der Respekt vor dem RKG
scheint in Offenburg so groß gewesen zu sein, daß man es nicht wagte,
Barbara Pfäffinger hinzurichten. Über die Frage, warum die Inquisitin zumindest
nach Erlaß des Mandats „de relaxando captivo" von 1607 nicht
freigelassen wurde, kann nur gemutmaßt werden. Vermutlich war sich der
Rat bewußt geworden, daß er sich bereits mit der überstürzten Verhaftung
der Stettmeisterin in eine Sackgasse hineinmanövriert hatte, aus der es nun
kein Herauskommen mehr gab, wollte man sein Gesicht wahren. Eine
Freilassung der Inquisitin hätte in der Tat nur als Schuldeingeständnis gewertet
werden können.

///. Die Prozesse von 1608

Die Offenburger Hexenbrände flammten 1608 erneut auf, diesmal forderten
sie erheblich mehr Opfer als fünf Jahre zuvor. Innerhalb eines knappen
halben Jahres wurden 16 Hexenprozesse geführt, 11 bis 14 Menschen wurden
hingerichtet93. Den Beginn dieser Verfolgungswelle datierte bereits
Volk zutreffend auf den 13. Juni 160894. An diesem Tag beantragte ein Offenburger
Bürger Hans Wolf Fehr beim Rat, zusammen mit seiner Frau
Maria, geb. Linderin, nach Straßburg zu seinem Schwager, einem Notar
namens Philipp Baldauf, umziehen zu dürfen95. Dieser Antrag weckte Bedenken
, da „Hanß wolff Fehren haußfraw Maria der Zauberey starck
berüchtiget unnd von vielen Hexen ahngeben" worden sei96. Der Rat beschloß
daher, bei den Rechtsgelehrten in Hagenau anzufragen, wie man
sich verhalten solle. Gleichzeitig bat der Rat den kaiserlichen Kommissar
Graf von Sulz um Rechtsauskunft. Die Beziehung dieses Grafen Sulz zum
Offenburger Rat wird von der bisherigen Literatur falsch eingeschätzt.
Volk und im Anschluß an ihn Soldan/Heppe und Baschwitz halten Sulz für
den Präsidenten des RKG97, bleiben einen Beleg für diese Vermutung aber
schuldig. In den Offenburger Ratsprotokollen erscheint Graf Sulz als
„Kay: Comissarij sambt der übrig subdeligirt"98. Es handelt sich also keineswegs
um den Präsidenten des RKG, sondern um einen Kommissar, der
ähnlich wie Friedrich von Fürstenberg einige Jahre zuvor zusammen mit
mehreren Mitarbeitern - höchstwahrscheinlich im Auftrag des RHR - in
die Reichsstadt entsandt worden war. Dieser Graf Sulz empfahl nun den
Ratsherrn im Hinblick auf den Antrag Hans Wolf Fehrs, „mit einer für-

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