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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 195
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0195
RKG-Prozesses überzeugt werden119. Vom regierenden Stettmeister Johann
Schmidlin wurde ihm wie zuvor auch Ott mitgeteilt, daß Ottilia
schon geständig sei. Widerstatt wollte „dem aber keinen glauben zusetzen
". Er beantragte daher, „mahn wolle Inen zue seiner Schwieger lassen
vohn deroselben mündtlich zue vernemmen, Ob sie bekhanttlich, damitt er
den P[ro]cess zue Speyer abschaffen köndt". Widerstatt war zur Klagerücknahme
also nur bereit, wenn ihm zuvor die Gelegenheit gegeben
würde, mit der Gefangenen zu sprechen. „Ist auß erheblich Ursach nicht
für rathsam ahngesehen worden", schmetterte der Rat sein Begehren ab.
Welche erheblichen Ursachen dies gewesen sein könnten, erhellt das Ratsprotokoll
vom 30. September: Wilhelm Otts Frau bestritt nämlich trotz der
Folter, auf dem Hexensabbat gewesen zu sein120. Von einem Geständnis
konnte also keine Rede sein, ja am 1. Oktober wurde sogar erwogen, das
Verfahren gegen sie einzustellen, da sie keine Urgicht abgelegt habe121.
Der Rat hatte also versucht, durch gezielte Falschinformationen die RKG-
Kläger zur Klagerücknahme zu bewegen!

Einen Tag später wandte sich das Blatt allerdings zu Offenburgs Gunsten.
,,Unangeseh[en] die Kay[serliche] Cammer noch khein satten außschlag
ertheilt", wurde nun zunächst beschlossen, Maria Linderin „zu justificirn",
also hinzurichten. Grund für diese Wendung bot ein neuerliches Schreiben
von Offenburgs RKG-Prokurator Seiblin. Dieser hatte nämlich „von dem
herrn von Grafeneckh alß Cammer Praesidenten so viel ad partem (. . .)
verstanden (. . .), daß mahn sich ahn Ihnen [= den Offenburgern] nicht zue
v[er]greiffen" vorhabe122. Wenn das Geständnis einer Hexe notariell beurkundet
sei „wies bey dem Kay[serlichen] Cammergericht eingeben worden
", genüge dies den höchstrichterlichen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit
eines Hexenprozesses. Einer Hinrichtung stehe also nichts im
Wege. Diese Mitteilung entsprach genau den Offenburger Wünschen. Der
Rat ging demnach davon aus, daß der RKG-Präsident Johann Ludwig Freiherr
zu Graveneck123 auf der Seite der Hexenverfolger stand. Die geforderte
notarielle Beurkundung der Geständnisse bereitete keine Probleme.
Maria Linderin hatte bereits kurz nach ihrer Verhaftung ein Geständnis abgelegt124
, so daß nun zur Hinrichtung geschritten werden konnte. Auch Ottilia
Ott war nach einer weiteren Folter nun endlich „Ihre Maleficien bek-
hantlich". Daher „solle mahn solche durch ein unparteyische Notario (. . .)
verinstrumentiren lassen". Statt einer Antwort auf das RKG-Berichts-
schreiben, so nahm der Rat an, müßte es dann ausreichen, die bestätigte
Urgicht nach Speyer zu senden. Wegen der Injurien des Straßburger Notars
Philipp Baldaufs, der den Offenburgern immer wieder eine rechtswidrige
Prozeßführung vorgeworfen hatte, waren die Ratsherrn allerdings empört.
Es wurde beschlossen, ein notarielles Instrument aufzusetzen, das ihm
förmlich „insinuirt"125 werden sollte126.

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