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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 198
(PDF, 147 MB)
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und Kaiser Rudolf II. die Einleitung der Offenburger Hexenverfolgung
massiv unterstützt, auch der neue Kommissar Graf Sulz stand auf Seiten
der Hexenjäger. Dagegen wirkte das RKG seit 1603 als Bremser. Die
Ankündigungen Philipp Seiblins über die wohlwollende Haltung der
Speyerer Assessoren hatten sich jeweils als falsch herausgestellt, von einer
„Sperrung" der Kammer gegen die Hexenbrände konnte also durchaus gesprochen
werden.

Der Licentiat Westermeyer arbeitete tatsächlich ein „schreiben ahn die
Kay[serliche] M[a]y[estä]t wegfen] der Speyrisch P[ro]cesse" aus, das er
am 31. Oktober 1608 dem Rat zur Stellungnahme vorlegte. Man beschloß,
„solchen abgeh[en] zu lassen", sich vorher aber nochmals bei den „herrn
Conslenten" in Freiburg zu versichern146. Die Äußerungen der Juristenfakultät
zum Offenburger Brief haben sich nicht erhalten147, wegen einer
Lücke in den Offenburger Ratsprotokollen148 ist es auch nicht möglich,
den Fortgang der Beschwerde zu verfolgen. Aber auch wenn das Schreiben
tatsächlich abgesandt wurde, war sein Erfolg von vornherein ausgeschlossen
. Die Reichskammergerichtsordnung bestimmte unmißverständlich,
„daß von urtheylen deß keyserlichen Cammergerichts nicht appellirt oder
supplicirt werden möge"149. Gegen Entscheidungen des RKG durfte man
sich also weder beim Kaiser noch beim RHR beschweren150. War die Offenburger
Hoffnung auf eine Intervention des RHR zugunsten der Hexenprozesse
damit auch unrealistisch, so ist doch gut zu erkennen, daß die
Haltung des RHR auch 1608 den Vorstellungen der Offenburger Hexen Verfolger
immer noch verfolgungsfreundlich erschien, die des RKG dagegen
als skandalös.

Falls der Offenburger Rat erhofft hatte, die Speyerer Verwicklungen damit
beenden zu können, sah er sich jedoch schon bald wieder getäuscht. Nachdem
am 15. Oktober Anna Maria Hofmann, die Ehefrau des Eberhard
Pabst, verhaftet und mit einer Besagerin konfrontiert worden war, dauerte
es lediglich acht Tage, bis das RKG auch in diesen Prozeß eingriff. Der für
die Inquisitin erfolgreiche Ausgang des Prozesses Fehr hatte möglicherweise
Eberhard Pabst sowie die Mutter der Gefangenen ermutigt, ebenfalls
in Speyer zu klagen. Die Kläger machten vor dem RKG geltend, daß das
„Junge weibsbildt" lediglich aufgrund „nun mehr mit feur zum theil Ver-
branten Weibs Persohnen erzwungen und angegebene bloße nichte Urgicht
in ein finster stinckendes böß gefengnus" geworfen worden sei151. Außer
den Besagungen gebe es keine „eintzige ander inditia oder Ursachen". Die
Besagungen gegen Anna Maria Hofmann waren auf äußerst niederträchtige
Weise gewonnen worden. Die Besagerin war so lange gefoltert worden,
bis sie bettlägerig war und kaum noch sprechen konnte. In dieser Situation
las ihr der Stadtschreiber nun diejenigen Namen und Ereignisse vor, die sie

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