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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 204
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von Soldan/Heppe, das RKG habe einen Inhibitionsbefehl erlassen, also
die Fortsetzung des Offenburger Prozesses untersagt, trifft nicht zu186.
Auch Baschwitz geht mit seiner Ansicht, das RKG habe „unter Androhung
schwerer Strafen die Fortführung des Prozesses" verboten187, fehl. Lediglich
ein Citationsverfahren war eröffnet worden, weitergehende Maßnahmen
waren nicht erfolgt. Der Klägerin nützte dieser letzte Versuch, Hilfe
zu erhalten, leider nicht mehr. Als am 25. Februar 1611 die erste Audienz188
im Nichtigkeitsverfahren stattfand, bezeichnete der klägerische Prokurator
Kuhn189 die Hofmännin als „ohnlengst iustificirt"190. Ob Anna Maria
Hofmann wirklich hingerichtet wurde oder in der Elendsherberge ums
Leben kam19', kann mit letzter Sicherheit nicht mehr geklärt werden. Aus
diesem tragischen Tod jedoch die Schlußfolgerung zu ziehen, dieses hätten
„sich die Gewalthaber der kleinen Stadt ungestraft herausnehmen" dürfen,
wie Baschwitz dies vorschnell unternimmt192, dies also gerade als Beweis
für die Schwäche des RKG zu werten, ist unausgewogen. Es ist bekannt,
daß die Vollstreckung reichsgerichtlicher Entscheidungen im Alten Reich
nur schwer möglich war und daß Sanktionen des RKG gegen widerspenstige
Territorialherrn nur selten ergingen193. Das RKG konnte oft nur
Sachentscheidungen fällen und darauf vertrauen, daß seine Autorität sowie
die Loyalität des beklagten Reichsstandes zur Reichsgerichtsbarkeit groß
genug waren, um die unterlegene Partei zur Parition zu bewegen. Gerade
die Offenburger Hexenprozesse liefern einen Beweis dafür, daß aus Angst
vor dem RKG die Verfolgungswelle von 1603 bereits im Ansatz scheiterte
und die von 1608 nach nur vier Monaten abgebrochen wurde. Die Tatsache
, daß Anna Maria Hofmann in der Elendsherberge starb oder sogar hingerichtet
wurde, darf den Blick auf die positiven Wirkungen der RKG-In-
terventionen nicht verdecken. Ein verzerrtes Bild der RKG-Tätigkeit entsteht
unter anderem auch, wenn Volk den Tod Frau Hofmanns 1611 mit
den Worten kommentiert: „Von jetzt an muß die hastige Verfolgung wieder
etwas Atem schöpfen und ruhet"194. Der Einschnitt in den Offenburger
Hexenprozessen vollzog sich nämlich nicht erst 1611, sondern bereits im
Herbst 1608. Der Hofmann-Prozeß lief lediglich als Einzel verfahren
weiter, wie ja auch die Arrestierung Barbara Pfäffingers anhielt. Die
Verfolgungswelle jedoch war dank der RKG-Intervention abgebrochen
worden.

IV. Die große Verfolgungswelle ab 1627

Im November 1627, also fast zwei Jahrzehnte nach dem Ende der letzten
Sammelprozesse, begannen die Offenburger Hexenverfolgungen mit bisher
nicht gekannter Brutalität aufs neue. Über sechzig Menschen fielen in

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