http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0236
Der sagenumwobene Kreuzstein, ein Dreimärker an der Gemarkungsgrenze zwischen
Schuttertal, der Stadt Euenheim (Ettenheimer Genossenschaftswald) und
Seelbach (Grassert). Foto: Gerhard Finkbeiner
Die Grenze des Genossenschaftswaldes gegen die Herrschaft
Hohengeroldseck und das Kloster Ettenheimmünster
Der Verlauf der Grenze des Genossenschaftswaldes gegen die Herrschaft
Hohengeroldseck war seit Generationen Anlaß zu Streit und Übergriffen
jeglicher Art. Besonders die Schuttertäler Bauern nutzten den unnatürlichen
Grenzverlauf im Regelsbach und frevelten in den für sie leicht erreichbaren
Waldungen.13 Die Grafen von Geroldseck, vor allem Diepold I.
und sein Sohn Diepold IL, tolerierten den Holzdiebstahl der Bauern, ja ermunterten
ihre Untertanen dazu, indem sie sich schützend vor sie stellten.
Gleichzeitig versuchte die Stadt Ettenheim als Obergenosse immer wieder,
die Grenzverhältnisse zur Herrschaft Hohengeroldseck und zu den Klosterbesitzungen
in Frage zu stellen.
Ende des 15. Jahrhunderts schien schließlich der Stadt Ettenheim die Zeit
günstig, den Grenzverlauf in ihrem Sinne zu korrigieren. 1482 nahm der
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