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weier Sturm schlagen, wo dann die Bürger auch mit gewehrter Hand eilten, die Et-
tenheimer aber nicht mehr angetroffen wurden, da sie mit den Schweinen schon
fortgefahren waren und den übrigen noch eine Flinte abgenommen hatten, die sie
für drei Gulden versoffen haben."19
Um das angeblich genossenschaftsschädigende Verhalten der Bürger von
Münchweier und Dörlinbach abzustrafen, schloß die Stadt Euenheim als
Obergenosse die beiden Klosterdörfer von der Mitgenossenschaft aus.
Wieder einmal mußte das bischöflich-straßburgische Gericht in Zabern
schlichtend eingreifen. Am 27. März 1662 wurde der Streit beigelegt. Dem
Kloster wurde zugestanden, in Zukunft siebzig Schweine, nachdem das
Eckerich vierzehn Tage zuvor verboten worden, acht Tage vor den übrigen
Genossen in das Eckerich zu treiben. Vertraglich geregelt wurde auch, daß
die dreißig Viertel Haber, die die gepfändeten Schweine während der
„Gefangenschaft" aufgefressen haben, die Stadt und das Kloster je zur
Hälfte bezahlen sollen. Die Scheltworte sollen beiderseits gegeneinander
Der alte „Felsenstein" auf dem Gierifuß mit dem geroldseckischen Wappen (mit
Balken), dem Straßburger Wappen (mit Schrägbalken) und den zwei Händen, die
für jeden Angrenzer symbolisch den richtigen Grenzverlauf beeiden.
Foto: Gerhard Finkbeiner
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