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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 254
(PDF, 147 MB)
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die einzigen, die des Lesens und Schreibens richtig kundig waren. In der
badischen Residenz, der Kanzlei, arbeiteten tüchtige und erfahrene Männer
als Hofräte oder Obervögte. Diese Verwaltungsreform war vermutlich um
1380-1390 durchgeführt worden6.

Im Jahre 1389 wird Hans Zoller als erster Amtmann von Stollhofen genannt
. Er war zusammen mit seinen Landesherrn, den Markgrafen Bernhard
und Rudolf, und anderen badischen Dienstleuten in Eger bei König
Wenzel, um den Landfrieden zu beschwören7.

Umfang des Stollhofener Amtes

Das älteste erhaltene Lagerbuch des Amtes Stollhofen aus dem Jahre 1472
beginnt mit dem Abschnitt:

„Stolhoffen. In dasselb Ampt gehörent diß nachgehn Statt dorffere und wilere, und
im yeglucher Statt und dorffern, sollche nüz rent und gefelle, als die hernach von
stuck en stuck gehn steend und sind diß die dorffere nemblich Seiingen Hugels-
heim Uffezheim Sandwir, Talhunden und die fünff dorffere im Ryet8."

Neben der ursprünglichen Vogtei9, die die Stadt Stollhofen und die beiden
Dörfer Söllingen und Hügelsheim umfaßte, wurden die beiden Dörfer
Iffezheim und Sandweier hinzugefügt. Dazu kam das fünf Dörfer umfassende
Ried dazu, das erst wenige Jahrzehnte zuvor noch als Insel vom Rhein
umflossen war, ursprünglich zum Elsaß, kirchlich aber immer noch zur Benediktinerabtei
Selz gehörte. Dies waren die Dörfer Otterdorf, Wintersdorf,
Plittersdorf, das schon vermutlich um 1480 untergegangene Muffenheim
und das 1583 ebenfalls abgegangene Dunhausen10. Von 1404 bis um 1558
(Grenzvertrag mit Fleckenstein und Schwarzach) gehörte das gegenüber von
Stollhofen liegende Dalhunden ebenfalls zum Amtsgebiet11.

Untertanen im „Ausland"

Schon im Lagerbuch von 1472 finden sich zwei Absätze, die auf die Bewohner
im „Ausland" hindeuten.

„Die Herschafft hat auch jensyt Rins sitzen im Uffriet und anderswo vil eygen Lut
mann und frauwen, die jars vogtgeld und hünz geben, die samelt und bringt von
ine in ein hunzvogt der umb rechnung tun sol."

Die Leibeigenen im Uffrieth (Gebiet von Beinheim, Röschwoog, Roppen-
heim im Elsaß) bezahlten ihre Vogtsgelder und Hühnerzehnt an den Hühnervogt
, der diese wiederum abrechnen mußte12.

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