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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 276
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0276
Das Marktrecht in Willstätt

Alfred Hetzel

In den vorhandenen Schriften von Dr. Johannes Beinert und Wilhelm
Gräßlin wird die Verleihung des Marktrechtes für Willstätt durch den
damaligen Hanau-Lichtenbergischen Grafen Johann Reinhard II. auf das
Jahr 1652 datiert'. Willstätt hatte damals nach der Zerstörung durch den
Dreißigjährigen Krieg nur noch etwa 300 Einwohner.

Im General-Landesarchiv in Karlsruhe wurde aber inzwischen ein Dokument
festgestellt, aus dem eindeutig hervorgeht, daß es schon früher einen
Wochenmarkt in Willstätt gegeben hat. In den vorhandenen Schriftstücken
geht es um ein Ersuchen der Stadt Offenburg an den damaligen Hanau-
Lichtenbergischen Grafen Philipp Wolfgang, sich dem Vorhaben der Land-
vogtei Ortenau zu widersetzen, in Griesheim einen Wochenmarkt anzufangen
. Im Kopf der Akte heißt es: „Die Landvogtei Ortenau will einen
Wochenmarkt zu Griesheim anfangen, worüber die Stadt Offenburg Graf
Philipp Wolfgang zuschreibet, sich dieser Neuerung zu widersetzen, weil
der Wochenmarkt zu Willstätt auch Schaden hiervon leiden würde." Dieses
Schriftstück stammt aus dem Jahre 1626. Wie der Streit ausgegangen ist,
ist nicht zu ersehen2.

Das nächste den Jahrmarkt in Willstätt betreffende Schriftstück stammt aus
dem Jahre 1653. Hierin wird der Graf Johann Reinhard II. zum „Messtag"
nach Willstätt eingeladen. In der Einladung heißt es wörtlich: „Er soll
sammt Begleitung im Wirtshaus zum Schwanen allhier gastieren und mit
den geringen Traktionen fürlieb nehmen, die ihm Willstätt bieten kann3."
Der Graf wohnte zu dieser Zeit wohl in Rheinbischofsheim, da 1652 die
Ämter Willstätt und Lichtenau vereinigt waren. 1654 ließ er sich in Rheinbischofsheim
ein neues Schloß bauen. Das Willstätter Schloß war ja im
Dreißigjährigen Krieg fast völlig zerstört worden.

Das Markt recht in Willstätt

Aus den Jahren 1667-1679 sind Schreiben vorhanden, in denen beantragt
wird, „dass der ordentliche Wochenmarkt allhier zu Willstätt wiederum
eingeführt und gehalten werde". Es ist diesen Schriftstücken eine Art
Marktordnung angeschlossen, in der Zoll, Wiegegebühren und Standgeld
festgelegt werden. Es haben den Antrag unterschrieben: für Willstätt: Daniel
Huhn, für Eckartsweier: Andreas Walter, für Kork: Georg Göpper, für

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