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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 283
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Baden ansässigen Jesuitenordens die kirchlichen Feste zu feiern oder mit
ihrem Gemahl nach Einsiedeln zu wallfahren.

Aus dem Bewußtsein ihres Versagens, und als solches muß sie ihre darauffolgende
Kinderlosigkeit empfunden haben, und gleichsam um dieses Versagen
zu kompensieren, wandte sich ihre Fürsorge den Kindern zu, so als
wollte sie an ihnen gutmachen, was sie ihnen durch das ihrer Überzeugung
nach eigene persönliche Versagen an politischer Zukunft innerhalb des
Landes verbaut hatte. Denn daß das Aussterben der markgräflich-katholischen
Linie weitreichende Konsequenzen für die Markgrafschaft nach sich
ziehen würde, bis hin zu einer möglichen Vereinigung mit den protestantischen
Vettern in Durlach, war schon bald abzusehen. In der Hebung der
allgemeinen Volksbildung, verbunden mit einer Stärkung des katholischen
Glaubens, sah die Markgräfin durchaus ein probates Mittel, das ihre Untertanen
zukünftig vor den „Irrlehren" der Protestanten zu schützen geeignet
war. Durch Stiftungen und finanzielle Zuwendungen aus ihrem Privatvermögen
suchte sie dieses hehre Ziel zu erreichen, vorerst allerdings im
bescheidenen lokalen Rahmen in Baden-Baden, wo sie schon bald hohes
Ansehen genießen sollte4.

Als Markgraf Ludwig Georg 1761 starb, folgte ihm für zehn Jahre sein
Bruder August Georg als letzter Markgraf von Baden-Baden nach. Seine
vordringlichste Aufgabe sah er darin, in der ihm verbleibenden Zeit die
Modalitäten des Übergangs der katholischen Markgrafschaften in die
Markgrafschaft Baden-Durlach festzulegen und die angestammten Rechte
seiner Untertanen vertraglich festgelegt in die neue Zeit hinüberzuretten.
Und unter Sicherung der angestammten Rechte verstanden sowohl August
Georg wie Maria Viktoria in erster Linie die Sicherung der katholischen
Religion unter dem zukünftigen protestantischen Landesherrn. Die 1763
vertraglich festgelegten Sicherheits- und Bestandsgarantien für die Katholiken
, v.a. die Garantie der freien Religionsausübung, waren eine notwendige
Etappe auf dem Weg zum Erb vergleich des Jahres 1765, in dem die
zukünftige Vereinigung der beiden Markgrafschaften auf staatsrechtlicher
Ebene vertraglich abgesichert wurde5. Die Rolle der Markgräfin in diesem
Verhandlungsmarathon ist schwer zu bestimmen; sicherlich wird sie ihn
mit großem Interesse verfolgt und versucht haben, die Position des zunehmend
kränkelnden Markgrafen zu vertreten. Als letzte politische Leistung
der Markgrafschaft Baden-Baden, die gleichzeitig als ideologisches Vermächtnis
interpretiert werden kann, ist die „Allgemeine Land-Schulordnung
für die Catholischen Schulen der Hochfürstlichen Markgräflichen
Badischen Landen" aus dem Jahre 1770 zu nennen. Sie führte die Ganzjahresschule
bindend ein und schrieb darüber hinaus die Schulpflicht für
Jungen und Mädchen, und das war das revolutionär Neue, vom 7. bis zum

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