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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 284
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13. Lebensjahr vor. Zweifelsohne hat Maria Viktoria die Verabschiedung
dieser Landschulordnung gefördert, ergänzte sie auf politisch-öffentlicher
Ebene in geradezu idealer Weise ihre privaten Bemühungen um eine
Hebung des Bildungsstandes des einfachen Volkes. Vor allem die Sorge
um die Erziehung der weiblichen Jugend lag ihr besonders am Herzen, wie
wir noch später sehen werden. Doch bleiben wir bei den hochpolitischen
Ereignissen der Jahre nach 1771.

Am 22. Oktober 1771 trat mit dem lang erwarteten Ableben des Markgrafen
August Georg der Erbfall ein, die beiden Markgrafschaften Baden-
Baden und Baden-Durlach wurden unter Markgraf Karl Friedrich zur
Markgrafschaft Baden vereinigt. Die Residenz Rastatt wurde aufgegeben
und fiel zunehmend der politischen Bedeutungslosigkeit anheim, Karlsruhe
dagegen erstrahlte als nunmehriges Zentrum der vereinigten Markgrafschaften
in neuem Licht. Maria Viktoria selbst zog sich nach dem Tode
ihres Gatten auf das Neue Schloß in Baden-Baden zurück, wo sie ihren
Witwenstand verbringen sollte.

Vereinigungsprozesse, vor allem von Teilen mit unterschiedlicher politischer
und kultureller Entwicklung, unterliegen besonderen Gesetzmäßigkeiten
und werden auch, je nach Standpunkt und Blickwinkel, unterschiedlich
beurteilt. Gemeinhin ist der Vereinnahmende - in diesem Falle Baden-
Durlach - bestrebt, sein eigenes, als akzeptiert und erfolgreich erachtetes
Wertesystem dem Vereinnahmten - dem katholischen Baden-Baden - zumindest
als Alternative anzubieten, wenn nicht gar aufzudrängen. Dies ist
mit Absicht bewußt vorsichtig formuliert. Zum einen, um zu nahe Parallelen
zu unserer jüngsten Vergangenheit zu vermeiden, zum andern, weil es
historiographisch tatsächlich nicht mit letzter Gewißheit entscheidbar ist,
ob dies auch bei der Vereinigung der beiden Markgrafschaften der Fall gewesen
ist. Je nach Konfessionszugehörigkeit der mit dem Problemkreis beschäftigten
Forscher fiel das Urteil unterschiedlich aus, wird von der einen
Seite die Einhaltung von Teilen der vertraglichen Abmachungen durch die
neuen Herren gelobt und als Zeichen ihrer religiösen Toleranz interpretiert,
von der anderen Seite im gleichen Atemzuge die Nichtbefolgung bestimmter
Vertragspunkte als Indiz für die Absicht der Durlacher genommen, daß
diese das Vertragswerk als ganzes auszuhöhlen gedachten und nur auf die
passende Gelegenheit zu warten schienen, um den lästigen Fetzen Papier
zu zerreißen.

Erwarten Sie nun keine Wertung über die Begründetheit der beiden fast
schon antagonistischen Positionen, also keine Entscheidung darüber, wer
Recht hatte oder falsch lag. Wichtig in unserem Zusammenhang ist nur,
daß sich die verwitwete Markgräfin Maria Viktoria, die tiefes Mißtrauen

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