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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 447
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von Obstbäumen zum späteren Verzehr geerntet werden. Dies gründet
sich auf die Grundsätze, daß der Beerdigungsplatz Besitz des Toten ist,
und daß man von einem Toten keinen Nutznieß ziehen darf. Auch das
völlige Fehlen jeden Blumenschmuckes, wie es auf christlichen Gräbern
üblich ist, ist vor diesem Hintergrund zu verstehen. Mit dem Anpflanzen
von Blumen auf dem Friedhof wäre die Gefahr eines Nutznießes erhöht.
Außerdem lehnen es viele auch deshalb ab, weil es als Nachahmung
nichtjüdischer Bräuche empfunden wird.

- Schließlich ist auch das Tragen von einem Gebetsmantel und das Lesen
aus der Torarolle auf einem Friedhof untersagt. Beides würde den
zwangsläufig untätigen Toten beschämen.

3.4. Anlegung und Belegung

Für Anlegung, Grabsteinausrichtung, Art der Steine usw. gibt es grundsätzlich
Richtlinien traditioneller und religiöser Art. Doch werden einzelne
Bräuche je nach Landstrich, Assimilierungsgrad und natürlich auch religiöser
Richtung der Gemeinde unterschiedlich befolgt. So gelten für einen
orthodoxen Friedhof andere Vorschriften als für einen reformierten. Gab es
in einer Gemeinde verschiedene religiöse Strömungen, die zu keiner Einigung
hinsichtlich der Totenruhe gelangten, so wurden auch zwei verschiedene
Friedhöfe angelegt. So zum Beispiel in Karlsruhe.

Die Gräber werden in der Regel in Reihen angelegt. Der Zwischenraum
sollte etwa 50-60 Zentimeter betragen. Die Anordnung der Grabstätten
von Westen nach Osten - also in Ausrichtung nach Jerusalem - war zwar
nicht bindend, wurde aber vorwiegend Brauch.

Über die Art der Belegung des Friedhofes entschied jede Gemeinde für
sich. Als einzige verbindliche Vorschrift für die Belegung nennt ein jüdischer
Gesetzeskodex aus dem 16. Jahrhundert die Bestimmung, daß ein
Gerechter nicht neben einem Bösen und Feinde nicht nebeneinander begraben
werden dürfen. Dies führte in vielen Gemeinden dazu, extra Ehrenreihen
anzulegen, in denen Rabbiner und besonders fromme und gelehrte Gemeindemitglieder
beerdigt wurden.

Außerdem gibt es den Brauch, Cohanim, also Priester, direkt neben dem
Eingang zu beerdigen. Damit wird den besonderen Reinheitsvorschriften,
denen die Priester traditionell unterliegen, Rechnung getragen. Auf den
meisten Friedhöfen finden sich auch getrennte Kindergräberfelder. Grabreihen
nach Männern und Frauen zu trennen, wie etwa hier in Bühl, ist dagegen
eher eine Ausnahme. Selten finden sich auch getrennte Felder für

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