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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 449
(PDF, 147 MB)
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Wöchnerinnen, Partner aus einer Mischehe, Selbstmörder und Personen,
die absichtlich Gebote übertraten.

4. Grabstein (Mazewa, Zijun, Nefesch)
4.1. Allgemein

Es gibt keine religionsgesetzliche Verpflichtung, einen Grabstein zu setzen
, doch ist der Brauch schon aus biblischer Zeit überliefert. So heißt es
bei dem Tod von Rahel, der Frau des Jakob, im ersten Buch Mose 35,19f:

„Rahel starb und wurde begraben an dem Wege nach Ephratha, das nun
Bethlehem heißt. Und Jakob richtete einen Stein auf über ihrem Grab; das
ist das Grabmal Raheis bis auf diesen Tag."

An diesem Bibelvers sehen wir nicht nur den Brauch, einen Stein aufzustellen
, belegt. Der Zusatz „Das ist das Grabmal Raheis bis auf diesen Tag"
dokumentiert auch nochmals den Aspekt der Dauerhaftigkeit. Man könnte
sogar in den Worten „Das ist das Grabmal Raheis" einen Anklang an eine
Inschrift annehmen.

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