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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
75. Jahresband.1995
Seite: 479
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1995/0479
„Zu Ihrer Orientierung will ich Sie davon unterrichten, daß ich einen Führer der
Sicherheitspolizei in Paris wegen ähnlicher Dinge habe erschießen lassen. Um im
Elsaß eine feste Führung zu haben, bestimme ich den bewährten und als krisenfest
erwiesenen SS-Obersturmbannführer Suhr als SS- und Polizeiführer für das Elsaß.
Selbstverständlich untersteht er Ihnen. (. . .)15"

Was wurde aus dem SD-Abschnitt?

Wenn feindliche Panzer vors gerade renovierte Haus rollen, kann eine
Flucht das kleinere Übel sein. Aber der Abschnitt war so umfangreich, daß
man nicht geschlossen auf der anderen Rheinseite unterkommen konnte.
Denn man hatte nicht nur die fünf Etagen des Hauses Ruprechtsauer
Allee 69 mit zwei 4- und acht 5-Zimmerwohnungen seit 1942 genutzt,
sondern auch noch nebenan und in der Umgebung Wohnungen gemietet16.
Man verteilte sich also um: die Verwaltung des SD-Abschnitts ging nach
Tuttlingen und verschickte nun aus der Königstraße 2 noch Mietverträge
an die Außenstellen. Der Leiter des Abschnittes, Befehlshaber Sipo/SD,
Dr. Isselhorst, begab sich nach Hornberg und nahm dort die Katastrophenmeldungen
aus dem Elsaß in den ersten Dezembertagen entgegen17. Und
die Gruppe „Berichte aus den Lebensgebieten", vermutlich der größte Teil
des SD-Abschnitts, zog nach Oppenau - und sollte mit zwei Klassenzimmern
in der Schule auskommen. Das tat sie aber nicht und beschlagnahmte
kurzerhand das Hotel „Wasserfall" in Lierbach.

Wie es weiter ging, erfahren wir aus einem geharnischten Protestbrief aus
Berlin. Denn auch die SS kann nicht einfach ein Gebäude am Fuß des
Wasserfalls zu Allerheiligen besetzen, das dem Reichsbund der Deutschen
Beamten bisher als Erholungsheim diente18. So schreibt also der Verwaltungsleiter
des RDB am 4. Dezember 1944 an den SS-Sturmbannführer
Erich Moewes, „z.Zt. Lierbach Post Oppenau/Baden, ,Haus Wasserfall'".
Man habe durch den Heimleiter des Erholungsheimes „Haus Wasserfall"
erfahren, daß es durch Pg. Moewes beschlagnahmt worden sei - am Tage,
eine Stunde, nachdem die letzten Berliner das Haus verlassen hatten.

„Die .Erholungsheim'-Betriebs- und Verwaltungsges.mbH hat ihren Heimleiter
gebeten, die Beschlagnahmeverfügung einzusenden, dabei aber bemerken müssen,
daß eine Beschlagnahme innerhalb der Parteidienststellen, die dem Herrn Reichsschatzmeister
der NSDAP, unterstehen, nicht zulässig ist." Bei Raumbedarf möge
ein Antrag eingereicht werden.

Noch immer gelten - neben Willkür vor Gericht und Massenmorden im
Osten und in Lagern - die Regeln des Zivilrechts, allerdings im Kriege erheblich
durch das Luftschutzgesetz eingeschränkt.

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